Bundesrepublik
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Fiesta Mexicana und Samba de Janeiro. Konstruktionen ‚fremder‘ Kulturen in der deutschen Popmusik
(2023)
Popmusik rückt die Welt nicht nur näher zusammen, ihr grenzübergreifender Charakter wirkt auch auf Identitäten. Sogar als ‚fremd‘ wahrgenommene und deklarierte Kulturen werden mittels popkultureller Produkte und Massenmedien für das Subjekt erfahrbar und Teil der alltäglichen Lebenswelt. Dies geschieht nicht nur durch die Rezeption ausländischer Bands, sondern vielfach auch durch Thematisierungen und Inszenierungen ‚fremder‘ Kulturen in der deutschen Popmusik. Diese Darstellungen gehören in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts über den Schlager hinaus zum Standardrepertoire deutscher (d. h. deutschsprachiger oder in den beiden deutschen Staaten produzierten) Popmusik.
In meinem Forschungsprojekt untersuche ich diese Konstruktionen in der deutschen Popmusik in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts, ihre Akteur:innen und Rezeptionsgeschichte sowie ihren Einfluss auf die Gesellschaft der Bundesrepublik und der DDR.
Kämpfe um Rückführungen prägen das europäische Grenzregime des 21. Jahrhunderts. Wie wir mit dem Konzept der Rückführbarkeit (Returnability) herausarbeiten, kommen dabei »sanfte« Instrumente der sogenannten Rückkehrförderung ebenso zum Einsatz wie gewaltsame Abschiebungen. Diese werden von migrantischen Widerständen herausgefordert. Zentrale Auseinandersetzungen in diesem Rückführungsregime analysieren wir im Zentrum der Europäischen Union und an ihren Rändern: Für Deutschland betrachten wir am Beispiel der bayerischen »Anker-Zentren« die Mikrophysik der Macht in Sammelunterkünften, Rückkehrberatung und Abschiebevollzug. Für Tunesien zeigen wir, wie staatliche Instrumente der Inhaftierung und Abschiebung durch internationale Programme und informelle Praktiken zur Unterstützung »freiwilliger Rückkehr« ergänzt werden. Unsere sozialwissenschaftliche Untersuchung stützt sich auf teilnehmende Beobachtungen, Interviews und schriftliche Quellen. Zeithistorisch bezieht sie die administrativen, diskursiven und politischen Voraussetzungen des heutigen Grenzregimes ebenso mit ein wie die migrantischen Handlungsspielräume und Widerstandspraktiken.
Struggles over returns characterize the European border regime of the 21st century. In this article, we introduce the concept of returnability in order to grasp the interaction of ›soft‹ instruments of seemingly voluntary return assistance as well as state-enforced deportations. Both are challenged by migrant resistance. We analyze central conflicts in this return regime in the center of the European Union and at its margins: In the case of Germany, we look at the microphysics of power of camps, return counseling, and deportation enforcement with particular reference to Bavarian ›anchor centers‹. In the case of Tunisia, we show how state instruments of detention and deportation are complemented by international programs and informal practices supporting so-called voluntary returns. Our empirical investigation draws on participant observation, interviews, and written sources. From a contemporary history perspective, it incorporates the administrative, discursive, and political preconditions of today’s transnational border regime, giving consideration also to migrant agency and resistance practices.
Historische Erzählungen und Kunstwerke von und über LSBTIQ*s sind in deutschen Museen immer noch unterrepräsentiert. Sind sie doch vorhanden, ist die Darstellung oft einseitig. Wahrlich queere Zugänge zu Ausstellungen und musealen Sammlungen sind noch rarer gesät. Wo das Problem liegt und wie geglückte Versuche aussehen können, davon erzählt dieser Essay.
Hacker und Haecksen zählen zur Avantgarde der Computerisierung. Seit den späten 1970er-Jahren bildeten sie sich in der Bundesrepublik und in der DDR zu eigensinnigen ComputernutzerInnen mit einschlägigem Wissen heraus. Sie eigneten sich das Medium spielerisch an, schufen Kontakträume und brachten sich so aktiv in den Prozess der Computerisierung ein. Durch ihre Grenzüberschreitungen zeigten sie dabei Chancen und Risiken der Digitalisierung auf.
Julia Gül Erdogan geht der Entstehung der Hackerkulturen in Ost- und Westdeutschland nach. Sie analysiert, wie deren teils subversive Praktiken Machtgefüge in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft herausforderten. Zugleich verdeutlicht die Arbeit Gemeinsamkeiten und Unterschiede der frühen sub- und gegenkulturellen Computernutzung in den beiden deutschen Teilstaaten.
Das westdeutsche Abschieberegime entstand im Kontext der Problematisierung von People of Color, die seit 1950 in die Bundesrepublik einreisten, um dort ein Studium oder eine Ausbildung aufzunehmen. Die junge Republik lud Menschen aus sich dekolonisierenden Ländern zunächst ein, um sich von der Rassenideologie des National- sozialismus zu distanzieren und sich gegenüber dem Sozialismus zu profilieren. Dabei bestand jedoch weiterhin die im Kern völkische Prämisse, dass People of Color nicht langfristig bleiben sollten. Die Herstellung ihrer Rückführbarkeit manifestierte sich in der Rechts-, Verwaltungs- und Betreuungspraxis lokaler Behörden und Wohlfahrtsverbände, wodurch diese Prämisse in das Ausländergesetz von 1965 einging. Das Gesetz machte insbesondere »außereuropäische« Migrant*innen abschiebbar, denen es pauschal kriminelle Täuschungsabsichten und extremistische Politisierung unterstellte. Es verrechtlichte zudem eine pseudomoralische Rückkehrpflicht von People of Color unter Verweis auf ihren Entwicklungsauftrag in den Herkunftsländern und auf tradierte Geschlechterrollen. Diese Normen waren in der Bundesrepublik permanent abrufbar und wurden sukzessive auf andere Migrant*innen angewandt.
West Germany’s deportation regime emerged in the 1950s and 1960s, when people of color migrated there to graduate from West German universities and receive voca- tional training. Distancing itself from the Nazis’ racial ideology and styling itself a liberal alternative to socialism, the young Federal Republic initially invited people from decolonizing countries. However, the substantially völkisch idea persisted that people of color could never belong to the Federal Republic and should leave the country sooner rather than later. The ensuing construction of their returnability manifested itself in juridical, administrative and aid practices shaped by local authorities and welfare associations, and found its way into the Aliens Act of 1965. This law made ›non-Euro- pean‹ migrants, in particular, deportable by declaring them collectively fraudulent, politically radicalized, and therefore criminal. At the same time, the Aliens Act evoked a pseudo-moral duty of return to develop their countries of origin, and referred to traditional gender roles to deport female partners. These norms remained anchored throughout in West Germany’s history and were successively applied to other migrants.