DDR
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Als „Elite der Eliten“ sind die Hochschullehrer einmal bezeichnet worden - natürlich von einem Hochschullehrer - und wie so oft, wenn Professoren über den eigenen Beruf nachdenken, mischen sich auch in dieser prätentiösen Formulierung Selbstverständnis und Selbstbeschreibung. Die Geschichte der modernen Hochschullehrerschaft ist immer auch eine Geschichte ihrer Selbstinszenierung gewesen, in Deutschland wahrscheinlich mehr als anderswo, angefangen vom Humboldtschen Gründungsmythos bis zu immer neuen Reflexionen über die „Idee der Universität“. Normatives und Deskriptives sind da oft schwer zu trennen. Der Elitestatus der Hochschullehrer war und ist gewissermaßen doppelt begründet: Auf der einen Seite strukturell und funktional. Als Universitätslehrer vermittelten sie dem Nachwuchs der akademischen Berufe das fachliche Leistungswissen, als hervorragende Vertreter des Bildungsbürgertums hatten sie an der Definition und Weitergabe eines fachübergreifenden, die bürgerlichen Schichten integrierenden „Bildungswissens“ Anteil und als Angehörige der internationalen wissenschaftlichen Gemeinschaft galten sie als Prototyp des innovativen Forschers. Sie repräsentierten den Typus einer meritokratischen Leistungselite - wenn auch ihr Charakter als sozial exklusive Herkunftselite und vom Amtsprestige getragene Positionselite noch lange Zeit die offene Leistungskonkurrenz verzerrten. Auf der anderen Seite gründete sich der Elitestatus der Professoren immer auch auf ihren Anspmch auf Kompetenzkompetenz, auf Definitionsautonomie über den eigenen Status. Diese Identitätskonstruktionen knüpften an ihre funktionale Stellung an, gingen aber über sie hinaus. Sie meldeten Ansprüche an, leisteten Sinnzuschreibungen, grenzten Zuständigkeitsräume ab. Ob man die Einheit der Wissenschaften oder disziplinäre Spezialisiemng betonte, welche Autonomieforderungen man an Staat und Gesellschaft richtete und welche eigenen Sinnstiftungsansprüche man umgekehrt gegenüber der Gesellschaft erhob, ob man Forschung, Lehre oder allgemeine Bildung ins Zentrum des Berufsverständnisses rückte, ob man sich als Bewohner des Elfenbeinturmes, als Bürger oder als homo politicus verstand - all dies war Gegenstand eines andauernden Selbstverständigungsdiskurses.
Existierten in der Gesellschaft der DDR überhaupt Eliten? Die Antwort auf diese Frage ist umstritten. Wenn es Eliten gab, was machte sie dazu, wie agierten sie, wer gehörte zu ihnen? Andererseits, wenn sie fehlten, wer oder was befand sich an ihrer Stelle und warum? Oder gab es in der sozialen Struktur der sozialistischen Gesellschaft gar keine adäquaten Funktionen und Positionen, die sich einer Elite zuschreiben ließen? Solche Fragen verweisen auf ein kontrovers diskutiertes Thema, dem sich im Laufe der neunziger Jahre auch die zeithistorische DDR-Forschung verstärkt zuwandte. Die in diesem Sammelband vereinten Beiträge sind aus dieser Diskussion hervorgegangen.
Während die soziale Struktur und die Funktion der ostdeutschen Führungsgruppen bis hinein in ihre sektoralen Gliederungen inzwischen mit einer Reihe von Fallstudien zumindest im Ansatz beschrieben und analysiert wurden, liegen für den Bereich der Motivation, der Selbst- und Fremdwahmehmung sowie der mentalen Disposition der Eliten im „Arbeiterund Bauemstaat“ kaum gesicherte Befunde vor. Dies gilt, obwohl dieses Problem und Themenfeld inzwischen als ein Desiderat der zeitgeschichtlichen DDR-Forschung erkannt, diskutiert und methodisch problematisiert wurde.
Die Rekrutierung von Führungspersonal erfolgte in der DDR - aufgrund des zentralistischen Staatssystems, der leitenden Rolle der Partei etc. - bekanntermaßen für alle Ebenen und Bereiche von Politik, Gesellschaft und Wirtschaft zentralgesteuert. Die Auswahl, Instruktion und Kontrolle des Führungspersonals stand dabei immer vor einem systemimmanenten Widerspruch zwischen Konformität und Professionalität. Trotz dieser Steuerung gelang es jedoch nicht, Frauen in größerer Zahl in Führungspositionen aller Ebenen einzusetzen, obwohl die SED zwischen 1949 und 1989 in gebetsmühlenartigem Stil immer wieder die Förderung von Frauen für Führungspositionen einklagte und zahlreiche Gesetze, Verordnungen und Förderinstrumente erließ. Die Kritik an der mangelnden Umsetzung mag anhand des vielbeachteten Kommuniques des ZK der SED „Die Frau - der Frieden und der Sozialismus“ stellvertretend für die zahlreichen gesetzlichen Maßnahmen und Anordnungen der SED in der Zeit vor Veröffentlichung des Kommuniques und bis zum Ende der DDR verdeutlicht werden: „Alle Leitungen der Partei in den Betrieben der Industrie und der Landwirtschaft, im Staatsapparat, in den kulturellen Institutionen, Gewerkschaften und anderen Massenorganisationen werden verpflichtet, die Beschlüsse der Partei und der Regierung zur Förderung und Entwicklung der Frauen zielstrebiger zu verwirklichen und ihre Durchführung ständig zu kontrollieren“. Warum auch diese „Instruktion“ ihr Ziel nicht erreichen konnte, legt eine bemerkenswerte Aussage von Inge Lange, der „ranghöchsten“ Frau in der DDR - sie war Vorsitzende der Abteilung Frauen beim ZK der SED - aus dem Jahre 1979 nahe. Demnach sei es, so Inge Lange, ganz klar, daß „in der in fernerer Zukunft zu schaffenden kommunistischen Gesellschaft alle Mitglieder der Gesellschaft, Frauen wie Männer, sozial gleichgestellt sein werden“ und nun, 1979, mit der Schaffung dieser Voraussetzungen begonnen werden müsse. Auch zu Beginn ihres letzten Jahrzehnts war die DDR somit weit entfernt von der realen Gleichberechtigung und Gleichstellung der Frauen, obwohl in den offiziellen Verlautbarungen der Partei- und Staatsfuhrung beides bereits seit langem als verwirklicht galt.
Gerichte handeln reaktiv; das heißt, sie werden nicht aus eigener Initiative, sondern erst durch Anruf von außen in Bewegung gesetzt, der auch in sozialistischen Staaten (vom Strafrecht einmal abgesehen) in aller Regel nicht vom Staatsanwalt, sondern von Bürgern (und zivilrechtlich handelnden volkseigenen Betrieben) kam. Um sein Rechtssystem im Justizalltag durchzusetzen, war also auch der sozialistische Staat auf die Mithilfe seiner Bürger angewiesen. Durch Nicht-Anrufen konnten Bürger das Recht unterlaufen; durch die Art und Weise, wie sie Gerichte benutzten, konnten sie seine Wirksamkeit beeinflussen; durch ihre Erfahrungen vor Gericht wurden die Bürger ihrerseits in bestimmten Haltungen und Wertvorstellungen bestätigt. In diesem Beitrag will ich die gegenseitige Abhängigkeit von Bürger und Rechtssystem im sozialistischen Rechtsalltag untersuchen. In welchen Angelegenheiten wandten sich Lüritzer Bürger an ihr Gericht? Wie wurden sie vom Gericht behandelt und wie verhielten sie sich selbst? Wie beeinflußte die Alltagspraxis der ostdeutschen Justiz die Wirksamkeit des Rechts als Instrument gesellschaftlicher Veränderungen? Und welche Nachwirkungen können wir heute beobachten?
Von einer „Gesellschaft“ der DDR zu reden, ist auch zehn Jahre nach ihrem Ende noch immer alles andere als selbstverständlich. Als „Staat“ war und ist sie allemal leichter auszumachen: ein Ensemble von Institutionen, Ordnungen und Verfahren in Deutschland, dessen äußerer Bestand von einer Weltmacht garantiert wurde und das sich nicht zuletzt durch seine Entgegensetzung zur Bundesrepublik zu legitimieren suchte. Von einem totalitären Gestaltungswillen durchdrungen, der sich auf alle sozialen Beziehungen und Lebensbereiche auf seinem Territorium erstreckte, repräsentierte der „Arbeiter-und-Bauern-Staat“ im Selbstbild wie in der Fremdwahmehmung die historische Alternative zum bürgerlich-liberalen Rechtsstaat in Westdeutschland. Diese Eindeutigkeit seiner Konturen begleitete ihn bis in den Untergang, der vertraglich definiert und exekutiert werden konnte. Infolge der Privatisierung staatlichen Vermögens kann, wer will, auch den „Marktwert“ dieses Staates im nachhinein bestimmen.
Die optimistisch in die Zukunft blickende Genossenschaftsbäuerin, das Tuch über den Kopf gebunden, stolz auf dem Mähdrescher sitzend, und die Arbeiterin, lächelnd an ihrem Arbeitsplatz in der neuen Produktionshalle, die moderne Technik beherrschend - diese in der DDR massenhaft verbreiteten Bilder sollten vom sozialen Aufstieg und der sozialen Befreiung der Frau in der sozialistischen Gesellschaft künden, die vor allem über ihre Berufstätigkeit zu erlangen war. Diese zu propagandistischen Zwecken benutzte Symbolik, die selbst Teil der Herrschaftspraxis der SED war, nahm jedoch auch auf praktische Veränderungen in der Berufstätigkeit der Frauen Bezug. Immerhin erreichte die Erwerbstätigkeit von Frauen in der DDR bisher in Deutschland nicht gekannte Ausmaße. Dabei ist zu fragen, welche ökonomischen und politischen Entwicklungen diesem Prozeß zugrunde lagen, wie dieser politisch durchgesetzt wurde und wie sich tatsächlich die Lebensbedingungen der Frauen veränderten bzw. wie sie auf die neuen Anforderungen reagierten. Welche Erfahrungen machten sie mit ihrer Berufstätigkeit, wie war ihr Arbeitsverhalten sowie ihre Arbeitssituation und existierten tatsächlich neue Entwicklungsmöglicheiten für die Frauen? Inwiefern wiesen die Arbeitsbeziehungen typische Merkmale von Industrialisierungsprozessen generell auf und worin bestanden die Besonderheiten unter diktatorischen Bedingungen?
Die DDR-Elitenforschung geht zunehmend über politikgeschichtliche Problemformulierungen bzw. die „klassische“ Sozialprofilanalyse hinaus und nimmt kultur-, mentalitäts- und alltagsgschichtliche Fragestellungen in den Blick; das Interesse richtet sich auf Einstellungen und Wertorientierungen, Arbeits- und Lebensstile, auf Habitus und Alltagspraxis von Eliten. Die folgende Studie thematisiert, mit exemplarischem Anspruch, einen Ausschnitt aus dieser Problematik: den Verwaltungsstil der zentralen Planbürokratie der DDR - der Staatlichen Plankommission (SPK) und der Branchenministerien - in der ersten Fünfjahrplanperiode.
Keine Institution des Staates DDR hat seit dessen Zusammenbruch solche Aufmerksamkeit auf sich gezogen wie das Ministerium für Staatssicherheit (MfS). Bei der Aufarbeitung dieses „erschreckendsten und zugleich groteskesten Teils des SED-Herrschaftssystems“ herrschte und herrscht ein erheblicher Nachholbedarf - und aufgrund der nach Art und Maß einmaligen Aktenöffnung besteht auch eine gute Chance, zu grundlegenden Wissensfortschritten über diesen Eckpfeiler des Staatssozialismus zu gelangen. Ihrer Genese nach steht diese Aufarbeitung in einem dezidiert politischen Kontext, der den Diskurs über das in der Zeitgeschichte ohnehin übliche Maß hinaus prägt. Die folgende Skizze befaßt sich mit den in diesem Zusammenhang eher vernachlässigten hauptamtlichen Mitarbeitern, die die Funktion der Staatssicherheit als wichtigstem repressiven Instrument der Parteidiktatur praktisch ausführten und die Herrschaftsinteressen gegenüber inoffiziellen Zuträgern und „Publikum“ vermittelten und durchsetzten. Im folgenden soll untersucht werden, welchen Platz das Personal der Staatssicherheit innerhalb der soziopolitischen Gesellschaftsstruktur der DDR einnahm, inwiefern sich diese Position funktional und intentional als „elitär“ definieren läßt und welche besonderen Ausprägungen das Selbstverständnis der MfS-Mitarbeiter im Kontext des „kollektiven Bewußtseins“ im Staats- und Parteiapparat der DDR aufwies. Zudem sollen genetische Ursprünge und soziobiographische Grundlagen dieses Selbstbildes Umrissen und schließlich Erosionsprozesse in der Endphase der DDR in den Blick genommen werden.