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Modern Societies and Collective Violence: The Framework of Interdisciplinary Genocide Studies
(2005)
If discussions on the topicality of research regarding processes of state violence and genocide arc still necessary today, does this not imply that we have failed with respect to a decisive challenge raised by National Socialism, namely the imperative to ensure that such atrocities are not repeated, the commitment to a "never again"?
Wie kam es dazu, dass die Bundesrepublik scheinbar gegen ihren Willen zum Einwanderungsland wurde? Warum wehrten sich, als dies einmal geschehen war, weite Teile der Gesellschaft dagegen, die neue Realität anzuerkennen? Welche Konsequenzen haben die Einwanderungsprozesse in Vergangenheit und Gegenwart für Politik und Gesellschaft? Und wie gestaltbar sind überhaupt Migrationsprozesse und ihre sozialen und politischen Folgen? In der gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Debatte sind dies seit langem zentrale Fragen.
»Keinem, der dem Wesen der menschlichen Angelegenheiten, das sich in Geschichte und Politik manifestiert, nachdenkt, kann die Rolle, welche die Gewalt seit eh und je in den Beziehungen der Menschen zueinander gespielt hat, entgehen; und es ist auf den ersten Blick einigermaßen überraschend, daß sie so selten zum Gegenstand besonderer Untersuchungen gemacht wurde.« So angemessen diese Feststellung Hannah Arendts im Jahre 1970 auch gewesen sein mag, inzwischen zeigt sich die intellektuelle Szenerie gründlich gewandelt. Gewalt ist in nahezu allen kulturwissenschaftlichen Disziplinen der Gegenwart zu einem beherrschenden Thema geworden. In der Epoche Hannah Arendts jedoch brachte ihre zitierte Aussage eine Theorielandschaft auf den Punkt, in der ein die Nachkriegsgesellschaften des Westens prägender Prozess von Demokratisierung das Problem illegitimer Gewaltausübung zum Verschwinden zu bringen schien. Die Modernisierungstheorie der 60er und 70er Jahre stellt sich unter diesem Gesichtspunkt als eine gegenüber Gewaltphänomenen unsensible Gesellschaftskonzeption dar.
Der wohl wichtigste Wandel im kulturellen System in den achtziger Jahren war die Verbreitung des Computers und die Entstehung einer ganz neuen Kultur (die ihrerseits dann den Trend zu einer kulturellen Globalisierung beförderte). Dabei gilt es, zumindest die wichtigsten fünf Aspekte kurz anzusprechen. Die Verbreitung des Mediums und seine Nutzung müssen differenziert gesehen werden.
„Können die Tonlandschaften unserer Vorfahren rekonstruiert werden?“ fragte David Lowenthal, als die UNESCO 1976 ihr groß angelegtes Projekt der „tönenden Umwelt“ auf den Weg brachte. Dahinter steht die Frage, was eigentlich mit den Tönen, mit den „Sounds“ geschehen ist, nachdem diese artikuliert worden sind und sich durch Schallwellen ausgebreitet haben? Die Übertragung der Schwingungen von einem schwingungsfähigen Körper zum anderen ist aufgrund der physikalischen Gegebenheiten endlich; der Sprechakt als Teil menschlichen Handelns ist zeit- und ortsgebunden. Die Sprechschallübertragung vollzieht sich in einem raum-zeitlich gebundenen Schallfeld.
»Schaulust«, »Bilderwelten«, »Blickwechsel«, »Sehsucht«, »Der Traum vom Sehen«, »Ich sehe was, was du nicht siehst« – so lauten die Titel viel beachteter Ausstellungen der letzten Jahre, die den Sehsinn in den Mittelpunkt stellen. Damit folgt der Museumsbereich einem Trend, ohne dessen Schrittmacher zu sein. Doch diese starke Hinwendung zum Sehen, Schauen und Blicken vernachlässigt eine vermeintlich unbedeutende Tatsache: Voraussetzung für das Sehen ist der Raum, und ohne Raum könnte der so hervorgehobene Sinn nicht zur Entfaltung kommen. Diese Tatsache schlägt sich aber nicht in einer besonderen Wertschätzung der Kategorie Raum im Museum nieder. Um es noch schärfer zu formulieren: Jeder arbeitet mit dem Raum, aber keiner redet darüber.
Die allgegenwärtigen Debatten über Globalisierung bewegen im anbrechenden 21. Jahrhundert auch die Geschichtswissenschaften. In den letzten Jahren ist die Nachfrage nach einer neuen Weltgeschichte unübersehbar gestiegen. Ob unter älteren Titeln wie Weltgeschichte und Universalgeschichte oder im Rückgriff auf den aus dem Englischen entlehnten neuen Begriff der Globalgeschichte werden in jüngster Zeit Ansätze diskutiert, die versuchen, die ganze Welt als neuen Bezugsrahmen historischer Analyse zu etablieren. Einig sind sich die Vertreter all dieser Ansätze darin, dass es gilt, den Nationalstaat als quasinatürlichen Rahmen historischer Analyse hinter sich zu lassen. Darüber hinaus ist in diesem Zusammenhang die nahezu ausschließliche Europabezogenheit historisch
er Arbeit in die Kritik geraten. Schließlich debattieren Historiker im Rahmen der neuen Weltgeschichtsschreibung über Globalisierung selbst. Die These, dass Globalisierungstendenzen nicht erst in den vergangenen 30 Jahren beobachtbar sind, sondern über eine längere Geschichte verfügen, die sich seit der Frühen Neuzeit nachzeichnen lässt, wird inzwischen von allen Seiten geteilt.
»Schaulust«, »Bilderwelten«, »Blickwechsel«, »Sehsucht«, »Der Traum vom Sehen«, »Ich sehe was, was du nicht siehst« – so lauten die Titel viel beachteter Ausstellungen der letzten Jahre, die den Sehsinn in den Mittelpunkt stellen. Damit folgt der Museumsbereich einem Trend, ohne dessen Schrittmacher zu sein. Doch diese starke Hinwendung zum Sehen, Schauen und Blicken vernachlässigt eine vermeintlich unbedeutende Tatsache: Voraussetzung für das Sehen ist der Raum, und ohne Raum könnte der so hervorgehobene Sinn nicht zur Entfaltung kommen.
Die neuen Technologien des späten neunzehnten und frühen zwanzigsten Jahrhunderts, die zum ersten Mal die Reproduktion. Aufzeichnung, Manipulation und Übertragung des Tons ermöglichten, haben offensichtlich tief greifende Auswirkungen auf die Modalitäten der auditiven Wahrnehmung mit sich gebracht, sowie zur Gestaltung neuer Öffentlichkeiten beigetragen. Die These dieses Beitrages ist, dass sich gerade in diesen Zeiten des technologischen Wandels die Tätigkeit des Hörens als ein besonders umkämpftes Feld innerhalb der Konstruktion von Öffentlichkeit zeigt.
Meinen Ausführungen liegen zwei Thesen zugrunde. Erstens: Die im »Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit« (AOG) vom 20. Januar 1934 fixierte nationalsozialistische Arbeitsverfassung war nicht endgültig, sondern ein zeitlich begrenzter Herrschaftskompromiss, der seit 1936 vor allem von der Deutschen Arbeitsfront (DAF) infrage gestellt wurde. Zweitens: Angesichts einer grundsätzlichen Offenheit der NS-Arbeitsideologie sowie quasi verbandsimperialistischer Ambitionen der DAF entwickelten sich vor dem Hintergrund einer strukturellen Krise der nationalsozialistischen Tarifpolitik kontroverse Visionen einer künftigen Gestaltung der NS-Arbeitsverfassung. Und zwar seitens der Arbeitsfront auf der einen Seite, sowie seitens traditionell-staatìicher und quasi industrienaher Institutionen wie dem Reichsarbeitsministerium, dem Reichswirtschaftsminister, der Reichswirtschaftskammer, der Reichsgruppe Industrie und führenden Industriellen auf der anderen Seite. An Kontur gewannen diese Konzepte für eine Neugestaltung der NS- Arbeitsverfassung zwischen Herbst 1936, als die mit dem »Vierjahresplan« eingeleitete forcierte Aufrüstung auch eine Neuorientierung der Sozialpolitik und der Grundlagen des Arbeitsrechtes notwendig zu machen schien, und Mitte 1940, als auch hohe Funktionsträger des NS-Regimes glaubten, der »Endsieg« stünde unmittelbar bevor. Die Vision der DAF ziehe auf eine völlige Militarisierung der Arbeit. Die industrienahe Vision lief im Grundsatz auf eine Entstaatlichung der Tarifpolitik hinaus - mit freilich schwachen, von der Betriebsleitung abhängigen Arbeitnehmerausschüssen, die nur mit großem Wohlwollen als betriebsrats- und gewerkschaftschaftsähnliche Vertretungen hätten bezeichnet werden können.