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Wollte ich den Kalten Krieg als Thema deutscher Spielfilme analysieren, könnte ich mir keinen verkehrteren als den Regisseur Wolfgang Staudte aussuchen. Staudte hat die Ost- West-Konfrontation nie in Szene gesetzt. In seinen Filmen gibt es keine finsteren Agenten, die militärische Geheimnisse der Gegenseite ausschnüffeln, keine Wissenschaftler, die an tückischen Massenvemichtungswaffen für den finalen Schlagabtausch der Systeme basteln, nicht einmal vertrackte west-östliche Romanzen, in denen entweder das Land oder die geliebte Person verlassen werden muss. Den Kalten Krieg und die deutsche Teilung hielt Staudte zeit seines Lebens für eine kapitale Fehlentwicklung. Er konnte jedoch nicht verhindern, dass auch seine Filme in den Strudel permanenter Systemkonkurrenz und entsprechenden Misstrauens gerieten. Insofern lässt sich gerade an diesen - den Kalten Krieg auf der Handlungsebene bewusst aussparenden - Filmen studieren, wo und wie Versuche eines Ausstiegs aus dem Blockdenken an Grenzen stießen.
Am 5. Juni 1945 übernahmen die USA, die UdSSR, Großbritannien und Frankreich mit einer Erklärung die „oberste Gewalt“ über das besetzte Deutschland. Wie es ausdrücklich hieß, erfolgte damit keine Annexion. Die Militärbefehlshaber als Repräsentanten der Vier Mächte sollten bis zur späteren Übertragung der Souveränität an die Deutschen ihre Macht getrennt in den jeweiligen Besatzungszonen und gemeinsam durch den Alliierten Kontrollrat ausüben. Als Hauptstadt erhielt Berlin den Sonderstatus eines gemeinschaftlichen Gebietes mit einheitlicher Verwaltung, das aber getrennt nach Sektoren besetzt wurde. Die Stadt lag inmitten der Sowjetzone; ihre Westsektoren waren daher nur über diese hinweg von den Westzonen aus zu erreichen. Die politischen und territorialen Vereinbarungen beruhten auf der Voraussetzung, dass es zu einer gemeinsamen Politik in Deutschland kommen werde. Davon konnte jedoch im besetzten Deutschland keine Rede sein. Es zeigte sich immer deutlicher, dass sich Ziele und Maßnahmen nicht miteinander vereinbaren ließen.
Kap. 2: Gewalt und Staat
(2006)
Die klassische Analyse der Gewalt unterscheidet verschiedene Ebenen. So schlug zum Beispiel in den 1960er Jahren Pierre Hassner drei unterschiedliche Betrachtungsebenen vor. Die erste war die des internationalen Systems, die seiner Ansicht nach damals »vom bipolaren Gleichgewicht durch Abschreckung und in Europa von der territorialen Aufteilung in zwei Blöcke« bestimmt war. Die zweite war die der Staaten mit ihren innenpolitischen und diplomatischen Anliegen und die dritte die der Gesellschaften innerhalb der Staaten mit ihren je eigenen politischen Systemen, Strukturen und ihrer spezifischen Dynamik. Diese Unterscheidung, die ich selbst in meinen Arbeiten über den Terrorismus der 1970er und 1980er Jahre benutzt habe, trifft sicherlich immer noch weitgehend zu. Aber da sie ganz auf den Staat zentriert ist, in dem sie den wahren Problemknoten sieht, wird sie heute auf Grund beträchtlicher Veränderungen in Frage gestellt, die es nötig machen, nach neuen Analysekategorien zu suchen und nicht mehr alles, oder fast alles, auf den Staat zurückzuführen.
Auf das Klischee der "Gleichschaltung“ wies bereits 1984 Gabriele Toepser-Ziegert in der Einführung zu den von ihr bearbeiteten „NS-Presseanweisungen der Vorkriegszeit“ hin. In die Welt gesetzt wurde es 1947 durch Karl August Brammer, Journalist und Teilnehmer der Reichspressekonferenzen von 1919 bis 1944, der in seiner eidesstattlichen Erklärung zu den Nürnberger Prozessen zu Protokoll gab, dass es „nach dem 30. Januar 1933 [...] in Deutschland keine Pressefreiheit mehr“ gegeben habe und die von der Regierung ausgegebenen Anweisungen und Nachrichten befolgt werden mussten, ansonsten war mit Bestrafung oder Zeitungsverbot zu rechnen.
Dieser geschilderte Sachverhalt war eine starke Vergröberung, mit dem er nicht nur die Journalisten in den „Opferstatus“ hob, sondern zugleich auch der deutschen Bevölkerung das Argument an die Hand lieferte, es sei getäuscht worden und hätte somit von allem nichts gewusst. Folglich war alles in der Zeit von 1933 bis Kriegsende Propaganda. Die Fotografien der NS-Zeit wurden und werden – teilweise bis heute – als propagandistisch beurteilt, was eine beabsichtigte Täuschung und Manipulation der Bevölkerung impliziert.
Die Wirtschaftspolitik in der frühen Bundesrepublik Deutschland stand, ebenso wie in der letzten Phase der Besatzungszeit, ganz im Zeichen der Etablierung eines neuen ordnungspolitischen Konzepts: der Sozialen Marktwirtschaft. Diese basierte theoretisch auf dem Prinzip, daß Angebot und Nachfrage ohne politische Einflußnahme durch am Wettbewerbsmarkt gebildete Preise koordiniert werden sollten. Die Rolle des Staates blieb auf die Garantie der rechtlichen Rahmenbedingungen des Wettbewerbs und sozialer Mindeststandards beschränkt. Da das Konzept der Sozialen Marktwirtschaft nur „teilweise konsequent“ umgesetzt wurde, entstand jedoch ein relativ großer politischer Handlungsspielraum für die Regulierung bestimmter Wirtschaftsbereiche oder einzelner Waren bzw. Dienstleistungen und damit auch für eine eigentlich konzeptwidrige staatliche Preispolitik.