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In Marktwirtschaften tragen die Unternehmen nur einen Teil der Kosten des Produktionsfaktors „Arbeit“. Sie entlohnen zwar die im Betrieb geleistete Arbeit, kommen jedoch nicht ohne weiteres für die Sicherung derer auf, die arbeitslos sind oder wegen Krankheit, Invalidität oder hohen Alters vorübergehend oder auf Dauer nicht erwerbstätig sind. Die betriebliche Kostenrechnung ist daher – wenn man die Betrachtung idealtypisch zuspitzt – von einem erheblichen Teil der sozialen Kosten des Produktionsfaktors „Arbeit“ entlastet. Mit anderen Worten: Die betrieblichen Entscheidungen sind nicht unmittelbar an gesamtwirtschaftlich oder gesamtgesellschaftlich definierte Aufgaben und Ziele gebunden; sie können sich vielmehr strikt an Rationalitätskriterien eigener Art orientieren, vor allem an Kriterien der Rentabilität. Diese „Externalisierung von Kosten der freien Verfügbarkeit des Produktionsfaktors Arbeit im freien Arbeitsvertrag“ (M. Rainer Lepsius) trägt zu der hohen Anpassungselastizität und Innovationsfähigkeit der marktwirtschaftlichen Produktionsweise bei. Sie verlangt aber zugleich nach Institutionen der sozialen Sicherung, die die ausgelagerten Kosten auffangen.
Wer war früher da – der Markt oder der Staat? Es gibt Fälle, in denen sich diese Frage ganz eindeutig beantworten lässt: Das sind die Fälle marktschaffender Politik. Im Zuge des neoliberalen Imperativs »mehr Markt!« drang dieser Typ des politischen Handelns auch in Bereiche vor, die bislang zu den Kernaufgaben des »sorgenden Staates« gerechnet wurden. Dabei erwies sich die Privatisierung als einer der wichtigsten Hebel. Zwar dient nicht jede Privatisierung der Herstellung von Marktbeziehungen. Man denke zum Beispiel an die Praxisgebühr oder an viele andere Zuzahlungen zu Leistungen der Krankenkassen, womit Kosten ins Privatbudget der Haushalte verlagert wurden. Umgekehrt lassen sich auch Vermarktlichungstendenzen beobachten, die ohne das Instrument der Privatisierung auskommen wie zum Beispiel der Einbau marktförmiger Elemente in die gesetzliche Krankenversicherung (freie Kassenwahl, Wahltarife). Der folgende Essay konzentriert sich jedoch auf die marktschaffende Hebelwirkung von Privatisierungstendenzen im deutschen Sozialstaat.
Die politischen Funktionseliten der DDR stellten noch vor wenigen Jahren ein Desiderat der historischen Forschung dar. Das hat sich seitdem geändert. Mittlerweile liegen einige profunde Studien vor, die sich beispielsweise mit dem Militär- und Sicherheitsapparat oder aber auch mit den Wirtschaftseliten der ostdeutschen Planwirtschaft beschäftigen. Für den SED-Parteiapparat und die Regierungsadministration sieht die Lage dagegen immer noch etwas anders aus: Nach wie vor ist in zahlreichen Untersuchungen häufig von der SED-Führung oder der DDR-Regierung als kollektiv handelndem Akteur die Rede. Einzelne erfolgversprechende Ansätze können insgesamt nicht darüber hinwegtäuschen, dass dieser Bereich noch weitgehend ein Schattendasein fristet. Dies hängt zweifellos auch mit der spezifischen Aktenüberlieferung zusammen. Da in den Protokollen der SED-Führungsgremien und den Sachakten des ZK-Apparates die Führungsspitze in der Regel als kollektive „Masse“ auftaucht, scheinen sozialhistorische Untersuchungen etwa zum SED-Politbüro - jenseits der vertrauten Zäsuren 1953, 1956/58, 1971 etc. - nicht möglich zu sein. Darüber hinaus wird in einigen Überblicksdarstellungen das von der SED propagierte und angewandte Prinzip des „demokratischen Zentralismus“ sehr stark überbetont, was stellenweise sogar zur irreführenden Kennzeichnung der DDR als SED-Staat führt.
»Menschenrecht ist, sich einander als Wesen zu behandeln, die sich im Innern gleich und von Außen ähnlich, nur durch die Ungerechtigkeit so unkenntlich geworden sind.« Wer würde heute diesem Diktum eines vergessenen deutschen Publizisten aus dem Jahr 1789 widersprechen wollen? Die Menschenrechte gehören in der Gegenwart zu den wichtigsten Glaubensartikeln liberaler Demokratien. Wer die Menschenrechte anzweifelt, stellt sich anscheinend außerhalb der Grenzen einer universellen Moral im Zeitalter von Weltinnenpolitik. Oft erscheint das individuell-unveräußerliche »Recht auf Rechte« (Hannah Arendt) wie eine überhistorisch-naturrechtliche Selbstverständlichkeit. Die Menschenrechte sind die Doxa unserer Zeit, jene Überzeugungen einer Gesellschaft, die als verinnerlichte, evidente Ordnung stillschweigend vorausgesetzt werden und den Raum des Denkbaren und Sagbaren umgrenzen. Gestritten wird heute nur noch darum, wie man die Menschenrechte diesseits und jenseits des Nationalstaates zur Geltung bringen könnte. Ob sie überhaupt eine sinnvolle rechtliche oder moralische Kategorie für unser politisches Handeln darstellen, steht gleichsam außer Frage. Ziel der in diesem Band versammelten Autoren ist es, historisch zu verfolgen, wie die Menschenrechte in den globalen Krisen und Konflikten des vergangenen Jahrhunderts diese universelle Evidenz gewonnen haben.
Museen sind seit langem keine stillen Musentempel mehr. Das gilt auch für historische und volkskundliche Museen, die im Folgenden ausschließlich behandelt werden. Sie müssen ihr Bestehen durch ihre Erfolge rechtfertigen. Dabei wäre noch ein großes Stück Arbeit zu leisten, um komplexe und mehrdimensionale Erfolgskriterien zu entwickeln. Interessant wären z.B. Indikatoren wie Leserkontakte anhand der Pressemeldungen, Resonanz in fachwissenschaftlichen Publikationen oder die Urteile der Kritik – die aber leider im Museumsbereich ziemlich unterentwickelt ist und keinen Vergleich mit der Literaturkritik aushält. Einstweilen aber, und dazu tragen die Museen durch weitgehende Inaktivität in diesem Bereich bei, bleibt das einzig Messbare oft die Besucherzahl.
Die Geschichte der Aussiedlung sudetendeutscher Antifaschisten und ihrer Integration in die Nachkriegsgesellschaft der SBZ/DDR gehört in den Gesamtzusammenhang der Vertreibung der deutschen Bevölkerung aus Ostdeutschland und Osteuropa sowie ihrer Integration in die Gesellschaft der beiden deutschen Teilstaaten. Unter den insgesamt etwa vier Millionen geflohenen, vertriebenen und ausgesiedelten Deutschen, die in der sowjetischen Besatzungszone verblieben, bildeten die über 800 000 Deutschen aus der Tschechoslowakei die zweitgrößte Gruppe. Etwa 50 000 von ihnen, mehrheitlich ehemalige Mitglieder der Kommunistischen Partei der Tschechoslowakei (KPTsch) und der Deutschen Sozialdemokratischen Arbeiterpartei in der Tschechoslowakei (DSAP), kamen als sogenannte Antifa-Umsiedler in die SBZ.
Der Beitrag widmet sich dem Spannungsfeld von Authentizität und Medien am Beispiel der New Yorker High Society und der Gesellschaftsberichterstattung in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Im Zentrum stehen die New Yorker Millionäre Margaret (1902-1983) und Lawrence Thaw (1899-1965), die in den 1920er und 1930er Jahren um die Welt reisten und dabei neben zahlreichen Amateurfilmen professionelle Reisefilme mit der National Geographic Society und bedeutenden Hollywoodstudios drehten. Der Beitrag beleuchtet zum einen die narrativen und visuellen Authentisierungsstrategien der Gesellschaftsberichterstattung, die stets auf das scheinbare Privatleben ihrer Protagonist*innen abzielte. Zum anderen untersucht er, wie die Thaws eben diese Strategien in ihren Filmen reflektierten und in ein anderes Medium übersetzten. In diesem Zusammenhang stellt sich auch grundsätzlich die Frage, welchen spezifischen Quellenwert nicht-fiktionale Filme für die historische Forschung haben.
Der nachfolgende Aufsatz, Zwischenergebnis eines größeren Forschungsprojektes, zeichnet zunächst die Grundlinien dieses Prozesses - hier als Stalinisierung bezeichnet - auf bildungspolitischem Gebiet nach. Da in den Jahren 1947 bis 1949 von der SED-Führung auch eine grundlegende konzeptionelle und strukturelle Akzentverschiebung im Erziehungssystem durchgesetzt wurde, wird dieser Phase im ersten Abschnitt besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Dabei soll verdeutlicht werden, daß die SED-Führung den Schulen bei der Erziehung eines systemkonformen Nachwuchses und damit bei der Verwirklichung ihres Herrschaftsanspruches eine große Bedeutung beimaß. Mit dem parteipolitischen Wandel der SED begann in der SBZ zugleich die Instrumentalisierung der Bildungsinhalte und der Institution Schule unter dem Diktat der Partei. Insgesamt ging es in den beiden Jahren vor der Gründung der DDR in erster Linie um das Zurückdrängen von schulkonzeptionellen Alternativen und, mit deutlich antidemokratischer Zielrichtung, um das Durchsetzen des Führungsanspruchs der SED im Bildungsbereich.
Die Geschichte der Pädagogischen Fakultäten (und damit der einheitlichen universitären Lehrerausbildung) in der SBZ/DDR ist kurz: Sie begann 1946, als an den Universitäten in Berlin, Greifswald, Halle, Jena, Leipzig, Rostock bzw. an der Technischen Hochschule Dresden Pädagogische Fakultäten eingerichtet wurden, und endete 1955 als Folge einer vom Ministerium für Volksbildung 1953 erlassenen Verordnung zur Auflösung derselben.