943 Geschichte Mitteleuropas; Deutschlands
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Verlagstext, s. http://www.boehlau-verlag.com/978-3-412-02706-3.html
"Betriebe in der DDR hatten neben ihrem Produktionsauftrag eine Vielfalt von sozialen und kulturellen Funktionen zu erfüllen, wodurch der Arbeitsort eine zentrale Stellung im Alltag und Leben des Einzelnen erhielt. Hauptzielgruppe der betriebsgebundenen Kulturangebote war die Industriearbeiterschaft.
Neben der Vermittlung einer stark selektiven Erzählung kommunistischer Arbeiter- und Widerstandsgeschichte sollte betriebliche Kulturarbeit die künstlerische Selbstbetätigung der Belegschaften fördern, die Freizeitbeschäftigung der Arbeiter lenken und inhaltlich am Gestaltungswillen der SED ausrichten.
Die Autorin untersucht, wie die an Produktivitätssteigerung und politischer Erziehung orientierte betriebliche Kulturarbeit installiert wurde und wie die Belegschaften sie transformierten. Dabei wird ein Bild der alltäglichen Praxis betrieblicher Kulturarbeit sichtbar, das sich nur selten mit den Intentionen der Organisatoren in Partei und Gewerkschaft deckte."
Die Wirtschaftspolitik in der frühen Bundesrepublik Deutschland stand, ebenso wie in der letzten Phase der Besatzungszeit, ganz im Zeichen der Etablierung eines neuen ordnungspolitischen Konzepts: der Sozialen Marktwirtschaft. Diese basierte theoretisch auf dem Prinzip, daß Angebot und Nachfrage ohne politische Einflußnahme durch am Wettbewerbsmarkt gebildete Preise koordiniert werden sollten. Die Rolle des Staates blieb auf die Garantie der rechtlichen Rahmenbedingungen des Wettbewerbs und sozialer Mindeststandards beschränkt. Da das Konzept der Sozialen Marktwirtschaft nur „teilweise konsequent“ umgesetzt wurde, entstand jedoch ein relativ großer politischer Handlungsspielraum für die Regulierung bestimmter Wirtschaftsbereiche oder einzelner Waren bzw. Dienstleistungen und damit auch für eine eigentlich konzeptwidrige staatliche Preispolitik.
Am 5. Juni 1945 übernahmen die USA, die UdSSR, Großbritannien und Frankreich mit einer Erklärung die „oberste Gewalt“ über das besetzte Deutschland. Wie es ausdrücklich hieß, erfolgte damit keine Annexion. Die Militärbefehlshaber als Repräsentanten der Vier Mächte sollten bis zur späteren Übertragung der Souveränität an die Deutschen ihre Macht getrennt in den jeweiligen Besatzungszonen und gemeinsam durch den Alliierten Kontrollrat ausüben. Als Hauptstadt erhielt Berlin den Sonderstatus eines gemeinschaftlichen Gebietes mit einheitlicher Verwaltung, das aber getrennt nach Sektoren besetzt wurde. Die Stadt lag inmitten der Sowjetzone; ihre Westsektoren waren daher nur über diese hinweg von den Westzonen aus zu erreichen. Die politischen und territorialen Vereinbarungen beruhten auf der Voraussetzung, dass es zu einer gemeinsamen Politik in Deutschland kommen werde. Davon konnte jedoch im besetzten Deutschland keine Rede sein. Es zeigte sich immer deutlicher, dass sich Ziele und Maßnahmen nicht miteinander vereinbaren ließen.