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Juristische Zeitgeschichte
(2021)
Die „Juristische Zeitgeschichte“ bezeichnet den jüngsten Zeitabschnitt im Bereich der Rechtsgeschichte, also die der gegenwärtigen Rechtsepoche. Welchen Zeitraum diese Epoche einnimmt, erörtert Thomas Vormbaum in seinem Artikel und geht auf die Kritik an der herkömmlichen Rechtsgeschichte ein, die sich überwiegend auf Dogmen- und Theoriegeschichte stützt. Unter Berücksichtigung der Geschichts- sowie Rechtswissenschaft beschreibt er aufkommende Methodenfragen des Forschungsfelds.
Juristische Zeitgeschichte
(2010)
Im Bereich der Rechtsgeschichte beginnt der von Diethelm Klippel kreierte Begriff „Juristische Zeitgeschichte” sich als Bezeichnung für den jüngsten Zeitabschnitt durchzusetzen. Nicht endgültig geklärt ist allerdings die Erstreckung dieses Zeitabschnitts; und umgekehrt herrscht nicht einmal über die Frage, ob der Begriff „Juristische Zeitgeschichte” überhaupt einen Zeitabschnitt bezeichnet, Einigkeit.
Hannah Arendts Hauptwerk „Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft” ist ein in jeder Hinsicht ungewöhnliches Buch.[1] Sein Genre ist schwer auszumachen. Geschichtsschreibung im eigentlichen Sinne ist es nicht. Auch handelt es sich nicht um ein systematisches Werk der politischen Theorie oder Philosophie. Ein Hinweis auf die Gattung ergibt sich aus Stil und Sprache: Ihnen ist ein auffällig rhetorischer, ein gleichsam verschärfender Zug eigen. (...)
Wiederveröffentlichung von: Dan Diner, Kaleidoskopisches Denken. Überschreibungen und autobiographische Codierungen in Hannah Arendts Hauptwerk, in: Jürgen Danyel/Jan-Holger Kirsch/Martin Sabrow (Hrsg.), 50 Klassiker der Zeitgeschichte, Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht 2007, S. 37-41.
Große Kulleraugen, traumhafte Saltkrokan-Ferien oder skrupellose Ausbeutung – Historikerinnen und Historiker, die sich mit Kindheit beschäftigen, treffen nicht selten auf zahlreiche Klischees. Nicht wenige davon haben wir liebgewonnen, und sie bestimmen unser Welt- und Wertebild entscheidend mit. Umso überraschender ist es für Studierende und Forscher/innen oft, wie komplex, differenziert und herausfordernd die historische Kindheitsforschung sich gestaltet.
Klasse
(2015)
Der Begriff „Klasse” ist eng mit der Entstehung der modernen Soziologie als Disziplin verknüpft und verdeutlicht gleichzeitig die besondere Standortgebundenheit jeder Beschäftigung mit sozialer Ungleichheit. Jenny Pleinen führt in die Verwendung des Klassenbegriffs ein und skizziert seine Bedeutung für die geschichtswissenschaftliche Forschung: von der Begriffsgeschichte, über die Marx‘sche und Weber’sche Definition bis hin zum Gebrauch durch die Bielefelder Sozialgeschichte. Abschließend fragt sie nach dem analytischen Mehrwert einer Operationalisierung des Klassenkonzepts heute.
Kollaboration
(2020)
Die Kollaboration mit dem NS-Regime fand in allen besetzten, verbündeten und neutralen Ländern statt. Sie war ein transnationales Phänomen, das zur Ermordung der europäischen Juden maßgeblich beitrug bzw. sie überhaupt in diesem Ausmaß ermöglichte. Die Erforschung der Kollaboration stellt daher eine zentrale Aufgabe der Geschichtswissenschaft dar, die bis heute nur ansatzweise realisiert wurde. In diesem Beitrag werden Methoden und Fragestellungen der Kollaborationsforschung präsentiert, die keine Unterdisziplin oder ein Sonderforschungsbereich der Besatzungsgeschichte ist, sondern ein eigenständiges Forschungsfeld. Die Kollaborationsforschung legt die agency der nichtdeutschen Akteure offen und zeigt, wie sie die Geschichte der Besatzung, des Holocaust und des Zweiten Weltkriegs aktiv mitgestalteten.
Die Kollaboration mit dem NS-Regime fand in allen besetzten, verbündeten und neutralen Ländern statt. Sie war ein transnationales Phänomen, das zur Ermordung der europäischen Juden maßgeblich beitrug bzw. sie überhaupt in diesem Ausmaß ermöglichte. Die Erforschung der Kollaboration stellt daher eine zentrale Aufgabe der Geschichtswissenschaft dar, die bis heute nur ansatzweise realisiert wurde. In diesem Beitrag werden Methoden und Fragestellungen der Kollaborationsforschung präsentiert, die keine Unterdisziplin oder ein Sonderforschungsbereich der Besatzungsgeschichte ist, sondern ein eigenständiges Forschungsfeld. Die Kollaborationsforschung legt die agency der nichtdeutschen Akteure offen und zeigt, wie sie die Geschichte der Besatzung, des Holocaust und des Zweiten Weltkriegs aktiv mitgestalteten.
Das Konzept des Begriffs Angewandte Geschichte ist bislang noch nicht eindeutig bestimmt. Auch eine systematische Einordnung in das geisteswissenschaftliche Fächerspektrum ist im Grunde nicht zu erkennen. So dient er vor allem als „Sammelbezeichnung” für Phänomene des historischen Fachs, denen Anders- oder Neuartigkeit zugeschrieben wird. Bestehende Abgrenzungen zwischen den Anwendungsgebieten Angewandter Geschichte sind ebenfalls eher grobschlächtig, genauso wie institutionelle Differenzierungen.
In seinem Aufsatz weist Rafał Stobiecki auf zwei Richtungen hin, die die polnische Zeitgeschichtsschreibung nach 1989 prägten: eine stark moralisierende sowie eine methodische Fragen bewusst bagatellisierende Richtung. Dies hat eine lange Tradition: Eine Geschichtsschreibung, die sich als Vermittlung der vermeintlich wahren und objektiven Geschichte versteht, welche anhand der für sich selbst sprechenden Quellen dargestellt wird, wurde in Polen schon seit Anfang des 19. Jahrhunderts erfolgreich praktiziert. Dazu kam noch das fragwürdige Ethos der Historiker als Volksgewissen und „Herzstärkung” für die Nation im besetzten Land. Ein Ethos, das sich im unhinterfragten Selbstbild der Zeithistoriker/innen als einstige Oppositionelle in der Volksrepublik Polen, in ihrem Fokus auf die Verurteilung des kommunistischen Regimes und in der oft kritiklosen Hervorhebung der entscheidenden Rolle der Opposition bis heute fortsetzt.