Docupedia-Zeitgeschichte
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Von der zeithistorischen Forschung wurde die Tourismusgeschichte bislang eher stiefmütterlich behandelt, obwohl der Tourismus insbesondere ein wirtschaftlich höchst relevantes Phänomen ist. Unser Autor Rüdiger Hachtmann geht in seinem Beitrag dem vielschichtigen Phänomen „Tourismus” als Begriff und Forschungsgegenstand nach und behandelt die verschiedenen Formen und Phasen des modernen Tourismus. Außerdem diskutiert er die wichtigsten Vorschläge zu einer Theorie des Tourismus und benennt die methodischen Probleme, die seiner historischen Aufarbeitung im Wege stehen.
Transitional Justice
(2013)
Der Begriff Transitional Justice etablierte sich am Ende der 1990er-Jahre in Politik und Politikberatung sowie in der sozial- und rechtswissenschaftlichen Forschung. Er steht für den gesellschaftlichen und politischen Umgang mit Verbrechen, die während eines Bürgerkriegs oder vor einem politischen Umbruch begangen wurden. Anne K. Krüger widmet sich in ihrem Beitrag dem Verhältnis der Transitional Justice-Forschung zu deutschen Debatten über die „Vergangenheitsaufarbeitung”, zeichnet die unterschiedlichen Forschungsrichtungen in diesem oftmals praxisbezogenen Feld nach und skizziert schließlich Anschlusspunkte für die Zeitgeschichtsschreibung.
(Version 1.0, siehe auch Version 2.0)
Keine Epoche und kein Gegenstand der Zeitgeschichte ist vor transnationalen Fragestellungen sicher, gleich ob wir im Falle Deutschlands über die die alte Bundesrepublik, die DDR, Weimar, den Nationalsozialismus oder das Kaiserreich forschen. Auch für Europa stellt sich die Frage, ob dieses sich „transnational schreiben” lässt.
Keine Epoche und kein Gegenstand der Zeitgeschichte ist vor transnationalen Fragestellungen sicher, gleich ob wir im Falle Deutschlands über die die alte Bundesrepublik, die DDR, Weimar, den Nationalsozialismus oder das Kaiserreich forschen. Auch für Europa stellt sich die Frage, ob dieses sich „transnational schreiben” lässt.
(Version 1.0, siehe auch Version 3.0)
Umweltgeschichte ist die Geschichte der Wechselbeziehungen zwischen Mensch und Natur – auf diesen kurzen und allgemeinen Nenner lassen sich die verschiedenen, mehr oder weniger konkreten Definitionsversuche dieses historischen Teilbereichs bringen. Dabei wird beiden Seiten dieses Wechselverhältnisses, sowohl dem Menschen als auch der Natur, ein eigener Stellenwert eingeräumt, auch wenn sie als unauflöslich verschränkt gedacht werden.
(Version 2.0, siehe auch Version 3.0)
Umweltgeschichte ist die Geschichte der Wechselbeziehungen zwischen Mensch und Natur – auf diesen kurzen und allgemeinen Nenner lassen sich die verschiedenen, mehr oder weniger konkreten Definitionsversuche dieses historischen Teilbereichs bringen. Dabei wird beiden Seiten dieses Wechselverhältnisses, sowohl dem Menschen als auch der Natur, ein eigener Stellenwert eingeräumt, auch wenn sie als unauflöslich verschränkt gedacht werden.
(Version 3.0) Umweltgeschichte ist die Geschichte der Wechselbeziehungen zwischen Mensch und Natur – auf diesen kurzen und allgemeinen Nenner lassen sich die verschiedenen, mehr oder weniger konkreten Definitionsversuche dieses historischen Teilbereichs bringen. Dabei wird beiden Seiten dieses Wechselverhältnisses, sowohl dem Menschen als auch der Natur, ein eigener Stellenwert eingeräumt, auch wenn sie als unauflöslich verschränkt gedacht werden.
Unternehmensgeschichte
(2010)
Am Schnittpunkt zwischen Wirtschafts- und „allgemeiner“ Geschichte situiert Ralf Ahrens die Unternehmen als zentrale Akteure der modernen Geschichte: Sie dominieren Wertschöpfung und ökonomisch-technischen Strukturwandel, sie prägen geografische wie gesellschaftliche Räume, sie beeinflussen kulturelle Wahrnehmungsmuster - und nicht zuletzt auch die Politik. In seinem Beitrag präsentiert Ahrens theoretische Rahmungen der Unternehmensgeschichte genauso wie ihre Institutionalisierung, ihre aktuellen Schwerpunkte und ihre Anschlussmöglichkeiten für andere Bereiche der zeithistorischen Forschung.
Verfassungsgeschichte
(2010)
Verfassungsgeschichte begreift sich als Teildisziplin der Rechtsgeschichte. Spätestens seit der Wende zum 20. Jahrhundert steht sie im Schnittpunkt von Geschichts- und Rechtswissenschaft und wird von beiden Disziplinen betrieben. Ihr Gegenstand sind zentrale Normen der Legitimation, Organisation und Ausübung hoheitlicher Gewalt (= Verfassungen im materiellen Sinne), insbesondere die diesbezüglichen ranghöchsten Regelungen in den Rechtsordnungen (= Verfassungen im formellen Sinne).
Nach einem kurzen Überblick über die Forschung und einer Diskussion der Reichweite der dabei genutzten Begrifflichkeiten, soll die Entwicklung der Vernichtung der jüdischen Gewerbetätigkeit und die Reaktionen der jüdischen Gewerbetreibenden darauf am Beispiel Berlins dargestellt und dabei in den breiteren Kontext der Holocaust-Forschung eingeordnet werden. Für eine solche exemplarische Betrachtung scheint die Stadt nicht nur wegen der Größe der 1933 ansässigen jüdischen Gemeinde, sondern auch wegen des auf den ersten Blick paradoxen Umstands, dass sich dort – in politischem Sinne – Zentrum und Peripherie überlagerten, besonders gut geeignet.