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Die Wasserkraft ist umstritten. Aktuelle Proteste zeigen das Konfliktpotential von geplanten wie von bereits gebauten Wasserkraftwerken. Die Bauten bedeuten empfindliche Eingriffe in Landschaften und Lebensweisen. Entsprechend haben Konflikte zwischen Wasserkraftunternehmen und ihren Unterstützern auf der einen und betroffenen Anrainern und Natur- und Heimatschützern auf der anderen Seite eine lange Geschichte. Mein Dissertationsprojekt rückt die 1950er-Jahre in den Mittelpunkt. In diesem Jahrzehnt trafen drei Entwicklungen zusammen: Einerseits boomte der Bau von Staudämmen und Wasserkraftwerken in ganz Europa mit dem wirtschaftlichen Aufschwung und der zunehmenden Verfügbarkeit von Ressourcen nach dem Zweiten Weltkrieg, noch bevor die Energiegewinnung aus Öl und später die Atomenergie den europäischen Elektrizitätsmarkt und die imaginierten Technikzukünfte dominieren sollten. Andererseits kam in diesem Jahrzehnt auch erstmals ein durchsetzungsfähiger Protest gegen den Bau von Wasserkraftwerken auf. In diesem Spannungsfeld schließlich ließen Wasserkraftunternehmen unzählige Filme produzieren.
Nach dem Ende der DDR in Ostdeutschland und im gegenwärtigen Großbritannien zeigt sich ein ähnliches Phänomen: In nicht geringem Umfang wurde das Eigentum an Häusern und Wohnungen vom Grundeigentum getrennt. Anders formuliert: Jemand war zwar Haus- oder Wohnungseigentümer*in, aber besaß nicht den Boden, auf dem das Haus stand. Manchmal wussten die Haus- oder Wohnungseigentümer*innen nicht einmal, wem das dazugehörige Grundstück gehört. Daraus entstanden Abhängigkeiten, Ungleichheiten und Konflikte. Wie aber konnte die privateigentumsfördernde britische Politik, vor allem unter Margaret Thatcher, und die privateigentumsstörende DDR-Politik zu ähnlichen Effekten führen? Und macht ein solcher, eher unkonventioneller Vergleich überhaupt Sinn?
»Alternative Fakten«, »erinnerungskulturelle Wenden«, Konflikte um Museen und Gedenkstätten, historische Sehnsüchte und Ressentiments – es nimmt nicht Wunder, dass der Aufstieg des Populismus1 überall in Europa auch von der Geschichtswissenschaft als Herausforderung verstanden wird. Das gilt in besonderem Maße für Deutschland, wo die politische Ordnung so sehr mit einer spezifischen Geschichtserfahrung und Geschichtsdeutung verbunden ist. Seit den Mobilisierungserfolgen von »Pegida« ab 2014 und der »Alternative für Deutschland« (AfD) ab 2015 steht der liberale Basiskonsens mit seiner um selbstkritische Reflexion und historische Verantwortung modellierten Erinnerungspolitik öffentlich unter Druck wie selten zuvor.
Wer die lange Geschichte der „Wende“ und den Zusammenhang von Lebenswelt und Systemwechsel erforschen will, sieht sich mit einer Zweiteilung der Quellenüberlieferung konfrontiert. Während für die Phase bis 1989 und auch die Epochenzäsur 1989/90 häufig klassische Archivakten bereitstehen, ist die Überlieferung für die Zeit danach überwiegend von den Forschungsdaten der Sozialwissenschaften geprägt. Es ist also interdisziplinäres Arbeiten gefragt. Dabei geht es nicht nur um die geschichtswissenschaftliche Nutzung und Interpretation „fachfremder“ Quellen oder den Rückgriff auf Methoden anderer Disziplinen, sondern auch um die Weiterentwicklung von Methoden gemeinsam mit Wissenschaftler*innen anderer Fachrichtungen. Drei Szenarien seien hier skizziert.