Islam
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Im multikonfessionellen Libanon bilden die Schiiten von jeher eine periphere und diskriminierte Gemeinschaft. Erst durch einen rapiden, aber unstrukturierten Modernisierungsprozess, durch israelische Kriege gegen die PLO auf libanesischem Boden und die Wirren des libanesischen Bürgerkriegs gelangten sie vom Rand ins Zentrum der Gesellschaft. Die schiitischen Religionsgelehrten Musa as-Sadr, Muhammad Husain Fadlallah und Hasan Nasrallah haben seit den 1960er-Jahren ihre Gemeinschaft durch die Wiederbelebung und Umdeutung des Schicksals des Prophetenenkels und Imams al-Husain nachhaltig geprägt. Seinen Märtyrertod im Jahre 680 n.Chr. in der Schlacht von Karbala erhoben sie zum Vorbild, sich auch in vermeintlich aussichtsloser Situation für „Gerechtigkeit“ und „Freiheit“ einzusetzen. Durch die aktualisierende Rezeption dieses rebellischen Vorbilds konnten sie eine zuvor quietistische Religiosität in Aktivismus verwandeln. Sie haben ihrer Gemeinschaft damit zu einem stärkeren kollektiven Selbstbewusstsein verholfen, ihr Mut gemacht, auch gewaltsam gegen Diskriminierung, Invasionen und Besatzung aufzubegehren, und ihr zugleich die Grenzen des Machbaren in einer hoch fragmentierten Gesellschaft aufgezeigt. Jenseits von Glorifizierung oder Dämonisierung trägt der Aufsatz zur historischen Einordnung der Hizb Allah und ihrer religiösen Autoritäten bei.
In dem letztlich gescheiterten Bemühen, seine Existenz zu sichern, zeigt das Osmanische Reich Ähnlichkeiten zum Habsburger- und zum Zarenreich. Einen deutlich imperialen Status besaß das Osmanische Reich vor allem vom 15. bis zum 18. Jahrhundert, während der imperiale Charakter osmanischer Herrschaft im 19. und frühen 20. Jahrhundert weniger ausgeprägt war. Eine islamisch-christliche Konfrontation zur Erklärungsgrundlage des Verständnisses zwischen dem Osmanischen Reich und den anderen europäischen Großmächten machen zu wollen würde in eine Sackgasse führen; so zeigte die von Sultan Abdülhamid II. um 1900 verfolgte Option eines Panislamismus deutlich machtstrategisch-utilitaristische Züge. Nach wie vor wird in der internationalen Geschichtsforschung jedoch debattiert, wie die Elemente einer Gleichrangigkeit oder einer Marginalisierung des Osmanischen Reichs im Verhältnis zu den europäischen Großmächten im späten 19. und frühen 20. Jahrhundert zu bewerten sind. Das imperiale Erbe der Osmanen in Südosteuropa und in den arabischen Nachfolgestaaten ist umstritten und bisher nicht ernsthaft erforscht worden; ob es zu einer Erklärung der heutigen Konfrontation von Islamismus und amerikanischem Imperium beitragen könnte, wäre noch zu untersuchen.
Von 1950 bis 1980 vervielfachten sich Zahl und Größe religiöser Minderheitengruppen in Großbritannien aufgrund der Nachkriegszuwanderung, doch anders als bei vorangegangenen Wanderungen und im Unterschied zur Gegenwart wurden die verschiedenen Glaubensrichtungen der neuen Einwanderer während dieses Zeitraums kaum thematisiert. Dieser Zugang ist vor dem Hintergrund einer untergehenden Kolonialmacht zu sehen, die an der Illusion eines Commonwealth mit gleichberechtigten Untertanen („subjects“) festhielt, aber die eigene Dominanz nicht aufgeben wollte. Das Gruppenmerkmal „race“ diente in der Endphase des Empires als allumfassendes Etikett, das weitere Differenzierungen überflüssig machen sollte. Eine neue Minderheitengeneration, die die Religion seit den 1980er-Jahren als wichtiges Element der Abgrenzung entdeckt hat, und das davon unabhängige Aufkommen des islamistischen Terrorismus haben die Phase des religiösen Desinteresses beendet.
Seit sich die republikanische Regierungsform in Frankreich endgültig durchgesetzt hatte (1875), waren vier Gruppen von Franzosen Diskriminierungen ausgesetzt, die im Staatsangehörigkeitsrecht festgeschrieben waren: französische Frauen, die Ausländer heirateten; algerische Muslime, Eingebürgerte und Juden. Die Republik erkannte sie als Franzosen an, gewährte ihnen aber nicht in jeder Hinsicht gleiche Rechte. Heute sind diese Diskriminierungen verschwunden. Doch zwei der vier Gruppen – die Juden und die algerischen Muslime – tragen weiterhin die gelebte Erfahrung und die Erinnerung früherer Diskriminierungen, auch wenn sie inzwischen völlig gleichberechtigt sind und zum Teil Anerkennung oder Reparationen erhalten haben. Der Aufsatz soll verstehen helfen, warum dies so ist, und greift dafür auf psychoanalytische Erklärungsansätze zurück. In beiden Fällen gab es ein zweites Ereignis, das die schmerzliche Vergangenheit reaktivierte: eine Rede de Gaulles 1967 bzw. die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts 1993. Dieses zweite Ereignis geschah in einer Zeit formaler Rechtsgleichheit und wies dennoch auf die Zeit der Diskriminierung zurück.