2/2013 Soziale Ungleichheit im Staatssozialismus
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Vom privatisierten Staat zum verstaatlichten Markt? Eigentum in der Sowjetunion und in Russland
(2013)
In der Sowjetunion bestand eine hierarchisch strukturierte Planwirtschaft mit Staatseigentum nur auf dem Papier. Daneben und mit ihr verknüpft gab es ausgedehnte Zweige der Untergrundwirtschaft und informelle Beziehungsnetzwerke. Die „roten Manager“ hatten sich die Betriebe jedoch nicht angeeignet. Erst in der Perestrojka begann die Privatisierung des Staatsvermögens, das vor allem an Insider aus den Betrieben ging. Anfang der 1990er Jahre sollte mit Hilfe der Gutscheinprivatisierung das ganze Volk zu Eigentümern der Betriebe gemacht werden. Doch erneut setzten sich Privilegierte mit guten Kontakten zur Bürokratie durch. Die Vertreter großer Kapitalgruppen, die als „Oligarchen“ berüchtigt wurden, kauften sich zu Vorzugspreisen in Großunternehmen ein. Das Staatsvermögen wurde rasch und weitgehend, wenn auch äußerst ungleich verteilt. Nur im Energie- und Rüstungssektor wurde die Privatisierung gestoppt. Der volle Schutz des Privateigentums steht noch aus, denn die Machtstrukturen verfolgen viele kleine und mittlere Unternehmen mit falschen Anschuldigungen.
Auch zwei Jahrzehnte nach dem Untergang der realsozialistischen Gesellschaften Mittel- und Osteuropas leistet ihre Analyse einen grundlegenden Beitrag zur empirischen Sozialforschung und soziologischen Theoriebildung. Nur im Vergleich zwischen kapitalistischen und sozialistischen Gesellschaften ist zurechenbar, welche Mechanismen gesellschaftlicher Differenzierung und sozialer Statusreproduktion systemübergreifenden Charakter besitzen und welche nur in ihren spezifischen sozioökonomischen und historischen Kontexten auftreten und aus diesen erklärt werden können. Sozialistische Gesellschaften sind besonders wichtige Anwendungsfälle für die Elitentheorie und bedeutende Untersuchungsfelder für die Elitenforschung, weil sie eine Analyse der sozialen Struktur von Machtverhältnissen ermöglichen, die nicht in privaten Besitzverhältnissen begründet sind.