Public History
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Der Beitrag untersucht die Genese des Weltkultur- und Naturerbes der UNESCO im breiteren Kontext der Auseinandersetzungen um eine Neujustierung der internationalen Ordnung in den 1960er- und 1970er-Jahren. Die politischen Debatten um die Definition und Auswahl eines „Erbes der Menschheit“ dienen als analytische Sonde, um Veränderungen im Verhältnis von Partikularismus und Universalismus auszuloten. Anhand exemplarischer Konfliktfälle wird gezeigt, dass sich das Kultur- und Naturverständnis zwischen 1950 und 1980 gravierend veränderte, so dass zwei konkurrierende Rationalitäten in das Welterbeprogramm eingingen. Zudem werden die Erwartungen analysiert, die sich an die neue Governance-Institution und ihren weltweiten Anspruch richteten. Aus beiden Aspekten lässt sich die ungleiche regionale Verteilung der Welterbestätten und das bis heute unausgewogene Verhältnis von Kultur- und Naturerbestätten erklären. Der Aufsatz leistet damit auch einen Beitrag zur Historischen Semantik der Begriffe „Kultur“, „Natur“ und „Erbe“ im 20. Jahrhundert.
Die Diskussionen um das Verhältnis von Geschichte und Öffentlichkeit in Deutschland werden zunehmend mit Bezug auf die englischsprachige Begriffsprägung Public History geführt. Im Kontext einer zunehmenden Praxisorientierung der Geisteswissenschaften, der Kommerzialisierung von Geschichtswissen sowie der vielfältigen Praktiken historischer Sinnbildung durch außeruniversitäre Akteure wird neben dem anzutreffenden Begriff des History Marketing auch immer häufiger der Begriff Angewandte Geschichte verwendet.