Kultur
Refine
Year of publication
- 2011 (36) (remove)
Document Type
- Journal Article (36)
Has Fulltext
- yes (36)
In konfessionsvergleichender Perspektive behandelt der Beitrag das Verhältnis der christlichen Großkirchen zu den sozialen Bewegungen in der Bundesrepublik. Genauer untersucht werden die Interaktionen mit den frühen Protestbewegungen, der Studentenbewegung, der „Dritte-Welt“-Bewegung sowie der Friedensbewegung. Die Abgrenzungs- und Transferprozesse zwischen Kirchen und Bewegungssektor werden als Reaktionen des kirchlich verfassten Christentums auf die Wandlungsprozesse der bundesdeutschen Gesellschaft verstanden. Es wird gezeigt, dass die beiden Kirchen aus strukturellen, kirchenpolitischen und theologischen Gründen bei ähnlichen Herausforderungen verschieden agierten. Als Bindeglieder zu den sozialen Bewegungen werden die Bewegungsgruppen innerhalb und am Rande der Kirchen ausgemacht, die oft transkonfessionell handelten. Sie beförderten innerhalb der Bewegungen eine Moralisierung der Politik und in ihren Kirchen eine Politisierung der Religion.
‘Silenced Power’. Warfare Technology and the Changing Role of Sounds in Twentieth-Century Europe
(2011)
How did the technological ability to manipulate the sounds of weapons affect warfare in Europe during the twentieth century? The article first observes the role of warfare sounds in Europe prior to the First World War. The focus here is on the connection between the large-scale use of artillery and rapid-fire technologies and the development of sonic perceptions of ‘sounded power’ during the late nineteenth century. The second part discusses the introduction of ‘soundless weapons’ during the First World War. The horror of ‘silenced power’ as a force undermining the long-term tradition of ‘sounded power’ on the battlefield is exemplified by the case of gas warfare in the First World War and its long-term influence in Germany during the Weimar Republic and National Socialism. The paper points to existing gaps in research regarding the role of sound and silence on the battlefield, and further argues that although the notion of ‘silenced power’ was more prevalent in the first half of the twentieth century its potential horror could not be ignored after 1945.
In Nürnberg formulierten die Alliierten 1945 erstmals das völkerrechtliche Prinzip, dass allgemeine Menschenrechte über nationalem Recht stehen. Damit wurde es möglich, staatlich sanktionierte Verbrechen zu ahnden – in diesem Fall die deutschen Verbrechen der NS-Zeit und des Zweiten Weltkriegs. Seit den 1990er-Jahren haben diverse vergleichbare Prozesse stattgefunden, etwa zu den Ereignissen in Jugoslawien, Ruanda und Kambodscha. Dass das Führungspersonal eines Landes für Kriegsverbrechen und „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ strafrechtlich belangt werden kann, war im 20. Jahrhundert stark umkämpft und ist bis heute nicht vollständig durchgesetzt. Der Aufsatz stellt die drei wichtigsten Etappen im Überblick dar: die Leipziger Prozesse nach dem Ersten Weltkrieg, die Prozesse von Nürnberg und Tokio nach dem Zweiten Weltkrieg sowie die Debatte um die Entstehung des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag zu Beginn des 21. Jahrhunderts. Strittig war und ist vor allem, inwieweit auch Großmächte wie die USA bereit sind, universellen Menschenrechten und einer supranationalen Autorität gegenüber herkömmlichen nationalen Souveränitätsrechten einen Vorrang einzuräumen.
Adorno als Redner und Sprecher – das ist ein zeitgeschichtlich brachliegendes Feld. Noch gibt es keine Monographie, die sein mündliches Wirken in der Öffentlichkeit genauer erkundet. Die folgenden Überlegungen stehen im Zusammenhang mit einem Publikationsprojekt, das diesem Desiderat begegnen soll – auf der Basis der schriftlichen und akustischen Quellen im Theodor W. Adorno Archiv. Das Rundfunkstudio und der Vortragssaal gehörten zu Adornos wichtigsten Wirkungsstätten. Er hatte mehr Hörer als Leser, und seine Auditorien waren umfassender als sein Lesepublikum. Durch das Radio konnte er seinen Wirkungskreis vervielfachen, also Zehntausende, mitunter wohl auch Hunderttausende erreichen. Adorno war sich dieser Verhältnisse durchaus bewusst, zeigte aber die Neigung, seine mündlichen Aktivitäten als Nebensachen darzustellen. Sie hing mit seinem schriftstellerischen Selbstverständnis zusammen. Dagegen verlangt eine zeithistorische Einschätzung seines Wirkens, in Adorno nicht nur den Autor zu sehen, sondern zugleich den öffentlichen Redner und Sprecher – seine intellektuelle Praxis also nicht auf das Schreiben zu verengen. Wenn man von Adornos „Ausstrahlung“ in der Bundesrepublik sprechen will, dann genügt es nicht, auf die Fülle seiner Essays und Bücher hinzuweisen.
Am 26. Juli 2010 verkündete das „Rote-Khmer-Tribunal“ in Phnom Penh ein Aufsehen erregendes Urteil: Kaing Guek Eav, der ehemalige Direktor von Tuol Sleng, des zentralen Gefängnisses der kambodschanischen Staatssicherheit, wurde wegen „Crimes Against Humanity“ zu einer Haftstrafe von 35 Jahren verurteilt. Diese Strafe wurde in Anrechnung der bislang verbüßten Untersuchungshaft und wegen ursprünglich illegaler Inhaftierung auf 19 Jahre reduziert. Unter dem Eindruck heftiger Proteste von Seiten überlebender Opfer des Terrorregimes der Roten Khmer und ihrer Hinterbliebenen legte die Staatsanwaltschaft Mitte August Berufung gegen das Urteil ein. Sie forderte eine weitaus höhere Strafe, die angemessen die Schwere der Taten des inzwischen 67-jährigen Kaing Guek Eav – wegen seiner geringen Körpergröße auch Duch (Khmer: „der Kleine“) genannt – zu berücksichtigen habe. Inzwischen haben auch die Verhandlungen gegen vier weitere noch lebende Hauptverantwortliche der vom kommunistischen Regime der Roten Khmer in den Jahren 1975 bis 1978 verübten Verbrechen begonnen. Mit einer Verspätung von drei Jahrzehnten erfährt der kambodschanische „Autogenozid“ nun eine juristische Aufarbeitung.
„…als explodierte gerade ein Elektrizitätswerk“. Klang und Revolte in der Bundesrepublik um 1968
(2011)
Die 1960er-Jahre hatten einen ebenso neuartigen wie vielstimmigen Sound, und musikalische Klänge stellten eine wichtige Triebkraft des Wandels um 1968 dar. Weitgehend ungeklärt ist bisher, wie sich Klang und Revolte zueinander verhielten. Der Aufsatz untersucht die Bedeutung elektroakustisch verstärkter Musik in der Bundesrepublik um 1968 in drei Schritten: Erstens wird der Kampf der Beat- und Rockmusik um gesellschaftliche Anerkennung beschrieben, wobei der Streit um die steuerrechtliche Einstufung von Konzerten besonders aufschlussreich ist. Zweitens wird die Bedeutung des technisch verstärkten Klangs für die Entstehung einer jugendlichen Massenkultur dargestellt, drittens das Verhältnis von Klang und Text analysiert. Dem antikapitalistischen Zeitgeist entsprechend wurden politische Positionen gelegentlich auch in den Texten formuliert. Doch das rebellische Potenzial der Rockmusik wurde nicht primär in politisch expliziten Aussagen gesehen, sondern im Sound, der als „authentisches“ Kommunikationsmedium zwischen Bands und Publikum galt.