Politik
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Für den „Kalten Krieg“ gibt es eine Vielzahl von Definitionen und historiographischen Zugängen. In der Regel ist die Epoche zwischen 1947 und 1989/91 gemeint, wobei die Zeit ab 1917 als Vorspann oder auch die Transformationsphase nach 1991 mitunter in die Betrachtung einbezogen werden. Der Kalte Krieg wird häufig als ein „Weltanschauungskrieg“ charakterisiert, der durch die Bipolarität der Supermächte und ihrer jeweiligen politischen Allianzen, die atomare Aufrüstung und den stets angedrohten, aber in Europa nie offen ausgetragenen militärischen Konflikt gekennzeichnet war, während gleichzeitig Stellvertreterkriege in der so genannten Dritten Welt entfacht wurden. Die Zeit des Kalten Krieges bzw. des Ost-West-Konflikts und der Teilung Europas ist inzwischen gut erforscht, wegen des wachsenden Zeitabstands in der breiteren Öffentlichkeit aber nicht mehr allgemein präsent. Deshalb hat eine international zusammengesetzte Gruppe von Politikern und Wissenschaftlern im Juni 2008 den Aufruf zur Gründung eines „Museums des Kalten Krieges - Teilung und Befreiung Europas“ formuliert, das am ehemaligen Grenzübergang Checkpoint Charlie eingerichtet werden soll. Auch unabhängig von der Frage, ob dieser Plan letztlich Erfolg haben wird, ist eine Debatte lohnend, wie sich die Epoche des Kalten Krieges museal präsentieren und verständlich machen lässt.
Die Wirtschaftspolitik in der frühen Bundesrepublik Deutschland stand, ebenso wie in der letzten Phase der Besatzungszeit, ganz im Zeichen der Etablierung eines neuen ordnungspolitischen Konzepts: der Sozialen Marktwirtschaft. Diese basierte theoretisch auf dem Prinzip, daß Angebot und Nachfrage ohne politische Einflußnahme durch am Wettbewerbsmarkt gebildete Preise koordiniert werden sollten. Die Rolle des Staates blieb auf die Garantie der rechtlichen Rahmenbedingungen des Wettbewerbs und sozialer Mindeststandards beschränkt. Da das Konzept der Sozialen Marktwirtschaft nur „teilweise konsequent“ umgesetzt wurde, entstand jedoch ein relativ großer politischer Handlungsspielraum für die Regulierung bestimmter Wirtschaftsbereiche oder einzelner Waren bzw. Dienstleistungen und damit auch für eine eigentlich konzeptwidrige staatliche Preispolitik.