Gesellschaftsgeschichte
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Am 19. Juli 2001 tagte im Rathaus des nordbayrischen Heroldsbach der Zweckverband zur Wasserversorgung der in der Heroldsbacher Gruppe zusammengefassten Orte. „Weitreichenster (sic) Beschluss“ sei die „Zustimmung zur Übernahme der Unterhaltskosten für die Feuerlöscheinrichtungen (Hydranten) der Kreisstraße und der Bundesstraße“ gewesen, vermerkte die Pressemitteilung. Aber zu Beginn der Sitzung habe der Verbandsrat aus Heroldsbach das Fehlen von Haushaltsunterlagen moniert und im „lebhaften Wortaustausch mit dem Vorsitzenden“ die „Seilschaft zwischen Landratsamt und Gemeinden nach DDR- Muster“ kritisiert. Man wird dieser Episode imschwer zweierlei entnehmen können: Erstens galt die Existenz von Seilschaften in der DDR als ein Faktum. Zweitens erfuhr dieses eine negative Konnotation. Nicht ganz klar ist, ob der pejorative Akzent auf „Seilschaft“ oder auf „DDR“ lag, vielleicht aber auch auf beiden. Wie dem auch sei, hier wurde auf ein Beziehungsgefüge aufmerksam gemacht, das man offenbar in verschiedenen politischen und sozialen Kontexten antreffen konnte. Wie sollte das Phänomen sonst in Heroldsbach auftauchen? Der Hinweis freilich, es handele sich um Seilschaften „nach DDR-Muster“, legte immerhin nahe, dass es auch Seilschaften anderen Musters geben dürfte. Es ist dabei nicht gleich an Strukturen zu denken, wie sie die sizilianische Mafia und ihre Nachahmer in den verschiedensten Ländern der Welt hervorgebracht haben. Aber Personenbündnisse, vielleicht sogar etwas vom Geheimnis umweht, mindestens aber als simple Kungelrunden stehen dann schon vor Augen. Die Annahme eines „DDR-Musters“ setzt jedoch voraus, dass in der DDR Seilschaften sui generis existierten. Es mag lohnend erscheinen, dieser Frage etwas genauer nachzugehen.
Der vorliegende Band vereint methodisch-theoretische Überlegungen zur sozialhistorischen Netzwerkanalyse und empirische Einzelstudien zum Phänomen der Netzwerke im Realsozialismus. Er lädt dazu ein, die Substrukturen der realsozialistischen Gesellschaften zu analysieren. Netzwerke sind definitorisch nur schwer zu erfassen und lassen sich nicht immer scharf gegenüber Begriffen wie Patronage, Seilschaft, Arrangement etc. abgrenzen. Die Autoren der Beiträge experimentieren quasi mit dem Netzwerkbegriff auf der Grundlage ihrer jeweiligen empirischen Ergebnisse. Dabei kommt es zu Überschneidungen mit den Netzwerkbegriffen der Wirtschaftsgeschichte, der Organisationssoziologie und der Politikwissenschaften. Auf den ersten Blick scheinen sich einige der vorliegenden Untersuchungen wenig auf den Netzwerkbegriff zu beziehen. Auf den zweiten Blick jedoch, und das macht die Spezifik des Bandes aus, untersuchen sie Sonderformen von Netzwerken. Die Netzwerke in staatssozialistischen Systemen wurden, anders als etwa in westlichen Unternehmen, nicht aufgrund kalkulierter Effizienzkriterien installiert und aktiv betrieben, sondern dienten in der Regel dazu, eine Vielzahl von Defiziten zu kompensieren.
Der in der DDR seit 1945 propagierte Bereich der „kulturellen Massenarbeit“ mit seinem Erziehungs-, Demokratisierungs- und „Hebungs“-Anspruch bildet immer noch ein weitgehend unbearbeitetes Feld in der neueren sozialhistorischen Forschungslandschaft. Die Existenz betrieblicher Kulturarbeit wird als Phänomen zwar erwähnt, bildet jedoch ein Forschungsdesiderat, das lediglich ein Aufsatz der französischen Historikerin Sandrine Kott aus dem Jahr 1999 thematisiert. Auch der Kulturwissenschaftler Horst Groschopp befaßte sich in den neunziger Jahren eingehend mit dem Phänomen der Breitenkultur in der DDR. Das beinhaltet die aus der Geschichte der Arbeiterbewegung übernommenen Kulturvorstellungen, die Idee der Kulturhäuser und die Professionalisierung der „Kulturarbeiter“. Die von der Einheitsgewerkschaft organisierte Kulturarbeit findet in Groschopps Aufsätzen jedoch kaum Eingang. Bemerkenswert ist die Tatsache, daß selbst in den neueren Monographien zur Geschichte des FDGB Kulturarbeit keine Beachtung findet, obwohl in dessen Organisationsstruktur gewerkschaftliche Kulturarbeit (von der Ebene des Bundesvorstandes bis in die Betriebe) seit 1946 institutionell verankert war.
Die von mir untersuchte Migrantengruppe der so genannten „polit. Emigranten“ - im Text auch als Flüchtlinge bzw. einfach als Emigranten bezeichnet - eignet sich nach meiner Überzeugung trotz ihrer vergleichsweise geringen Personenzahl besonders zur exemplarischen Bearbeitung des Themas „Migration und interkulturelle Begegnungen in der DDR- Gesellschaft“, da die Anwesenheit dieses Personenkreises in der DDR, wie die von allen Ausländem, stets an die politische Sanktionierung des SED-Staates gebunden war. Im Unterschied zu den ausländischen Vertragsarbeitem und sowjetischen Besatzungstruppen (GSSD) aber war ihr Aufenthalt in der DDR nicht an eine dauerhafte quasi kasernierte Unterbringung gebunden. Die Emigranten teilten so unmittelbar den Alltag in der DDR mit deren Bevölkerung. Für die „polit. Emigranten“ galt aber zugleich auch, dass sie - als „gute Fremde“ - zumindest als Verbündete, wenn nicht sogar als Vertreter der kommunistischen Staatspartei angesehen wurden, und zwar von der SED selbst wie auch von der DDR-Bevölkerung. In den Augen derjenigen, die heute ein affirmatives Erinnern an den „ersten deutschen Arbeiter-und-Bauern-Staat“ verteidigen, avancierten die „polit. Emigranten“ und besonders die chilenischen Flüchtlinge daher zum wichtigsten Beleg für den hohen Stellenwert von Solidarität in der kommunistischen Bewegung und die daraus abgeleitete internationalistische Ausrichtung der Ausländerpolitik in der DDR.
Für alle modernen Gesellschaften stellt die aus transnationaler Migration resultierende interkulturelle Begegnung eine fundamentale Herausforderung dar. Obwohl die DDR eindeutig als Ausreise- und nicht als Einwanderungsgesellschaft charakterisiert werden kann, galt dies auch für den SED-Staat. In der historischen DDR-Forschung ist jedoch dem Umgang mit Fremden und den Bedingungen des Fremd-Seins in der staatssozialistischen Diktatur bislang eher geringe Aufmerksamkeit gewidmet worden. Der vorliegende Band setzt - wie das ihm zugrunde liegende Forschungsprojekt „Fremde und Fremd-Sein in der DDR“ - an diesem Desiderat an.
Eine historische Betrachtung des Umgangs mit der nationalsozialistischen Vergangenheit kann zu der Frage nach den Ursachen und Voraussetzungen der zeitgenössischen Fremdenfeindlichkeit und des Rechtsextremismus in Ostdeutschland zweifellos nur einen mittelbaren Beitrag leisten. Das Phänomen ist offensichtlich komplex und hängt nicht zuletzt mit aktuellen Problemen des Transformationsprozesses zusammen. Dagegen scheint mir die tatsächliche gesellschaftliche Bedeutung historischer Aufklärung über die Verbrechen und Ursachen des Nationalsozialismus für die Gegenwart in einer Art deformation professionelle von Historikern leicht überschätzt zu werden - bei aller Wichtigkeit, die sie als Aufgabe unbestritten haben muß. Andersherum
formuliert: Die aktuelle Fremdenfeindlichkeit und der Rechtsradikalismus müssen mit der Kenntnis oder Unkenntnis von Geschichte und dem gesellschaftlichen Umgang damit keineswegs immer viel zu tun haben.
Sind der Rechtsextremismus und die Fremdenfeindlichkeit in den neuen Bundesländern auf historische Ursachen zurückzuführen, die in der autoritär verfaßten DDR-Gesellschaft und deren defizitärer Auseinandersetzung mit der nationalsozialistischen Vergangenheit zu suchen sind? Diese Frage liegt nicht erst seit dem Sommer 2000 in der Luft, als sich die Medien mit einer wahren Sintflut an Berichten und Deutungsversuchen des Themas annahmen. Sie bescheinigten der längst verblichenen DDR erneut eine weit über ihr Ende hinausreichende gesellschaftliche Wirkungsmacht. Der folgende Beitrag beschreibt mögliche Problemfelder und Fragestellungen für einen historiographischen Forschungsansatz, der die DDR-spezifischen Wurzeln des ostdeutschen Rechtsextremismus in den Blick nimmt. Als Voraussetzung dafür werden zunächst die verschiedenen Phasen der öffentlichen und wissenschaftlichen Diskussion über die Ursachen der rechten Gewalt in der späten DDR bzw. in den neuen Bundesländern einer kritischen Bilanz unterzogen und die mit ihnen verbundenen politischen Instrumentalisierungen des Themas aufgezeigt. Plädiert wird für einen methodischen Zugriff, der den ostdeutschen Rechtsextremismus als Ergebnis eines Transformationsprozesses begreift, in dem die spezifischen aus der Vergangenheitspolitik und Erinnerungskultur der DDR resultierenden Konditionierungen revitalisiert werden. Letztere werden anhand der Krisensymptome des DDR-Antifaschismus in den achtziger Jahren diskutiert. In den Mittelpunkt des Interesses rückt dabei insbesondere die Frage nach dem mentalen Transfers zwischen den verschiedenen Generationen der DDR-Bevölkerung vor und nach 1989.
Gemeinschaften sind immer durch ein Verhältnis von Einschließung und Ausschließung konstruiert. Die von den SED-Ideologen imaginierte sozialistische Menschengemeinschaft war darin keine Ausnahme. Auch sie definierte Grenzen zwischen dem Eigenen und dem Fremden, wobei das Fremde nicht in erster Linie ethnisch, sondern sozial, d. h. als einer fremden Klasse zugehörig repräsentiert wurde. Dieser binären Logik wurde dann aber zusehends durch die soziale „Liquidierung“ der nicht werktätigen Klassen in der DDR der konkret-historische Inhalt entzogen. Wie der SED-Staat und die ihm zuarbeitende Rechtswissenschaft auf dieses Problem reagierten und welche „Lösungen“ sie dafür entwickelten, versuche ich im folgenden anhand des juristischen Diskurses über das „asoziale Verhalten“ aufzuzeigen.
Gemessen an der in den siebziger und achtziger Jahren wachsenden Zahl von Vertragsarbeitern und den sowjetischen Besatzungstruppen, die den größten Teil der ständig in der DDR anwesenden Ausländer ausmachten, waren die „Polit. Emigranten“ die kleinste Gruppe von in der DDR lebenden Fremden. Dieser in der DDR-Amtssprache auch als „PE’s“ bezeichnete Personenkreis war von anderen Migrantengruppen durch seinen besonderen Aufenthaltsstatus im SED-Staat, durch das von der offiziellen Propaganda vorgestellte politische Ansehen und seine unmittelbare Aufnahme in das Alltagsleben in der DDR deutlich abzugrenzen. Idealtypisch
sollten die „Polit. Emigranten“ in der SED-Diktatur das Bild des „guten Ausländers“, des Freiheitskämpfers bzw. Antifaschisten verkörpern, also jenes Bild des „guten Inländers“, das die SED-Führung vor allem für sich selbst in Anspruch nahm und mit dem sie ihre diktatorische Herrschaft in der DDR begründete. Diese positive und
gleichzeitig instrumentelle Darstellung der wenigen Flüchtlinge des Kalten Krieges, die Asyl in der DDR suchten und erhielten, war aber weder geeignet, den Argwohn der Bevölkerung gegenüber der herrschenden Staatspartei abzubauen, noch trug sie dazu bei, ein vorurteilsfreies Zusammenleben von Fremden und Einheimischen zu fördern. Schließlich beobachtete der zentralisierte Geheimdienstapparat der DDR, das Ministerium für Staatssicherheit (MfS), die „Polit. Emigranten“ genauso mißtrauisch wie die deutsche Bevölkerung. Der Anfangsverdacht der SED galt der ausländischen Herkunft der Einen und der Sehnsucht der Anderen nach dem unerreichbaren Ausland. Anhand der für diesen Beitrag hauptsächlich benutzten Quellen aus dem Archiv der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatsicherheitsdienstes der ehemaligen DDR läßt sich klar ablesen, daß unter den Bedingungen der SED-Diktatur Toleranz gegenüber dem „Anderen“ oder „Fremden“ keine geforderte Tugend war und so nur bedingt erlernt bzw. gelebt werden konnte.