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Im Juli 1959 erklärte das Bundesverfassungsgericht den so genannten „väterlichen Stichentscheid" für verfassungswidrig. Mit dieser Entscheidung verwarf es zwei Paragraphen des Gleichberechtigungsgesetzes von 1957, in denen sich ein patriarchalisches Verständnis elterlicher Autorität niedergeschlagen hatte. Diese Entscheidung des Gerichts lässt sich als ein Durchbruch einer emanzipatorischen Geschlechterpolitik interpretieren. Die Argumentation der Richter entsprach einem in der westdeutschen Öffentlichkeit verbreiteten Bedürfnis, väterliche Autorität nicht mehr als ein natürliches Entscheidungsrecht des Mannes und ein hierarchisches Verhältnis von Befehl und Gehorsam zu interpretieren. Die Suche nach neuen Formen der Vaterschaft war in der frühen Bundesrepublik ein zentrales Thema der allgemeineren Selbstverständigung über Autorität und Demokratie. In der Debatte um den „demokratischen Vater" experimentierten die Westdeutschen mit einem Lebensgefühl, das es ihnen erlaubte, die Bundesrepublik nicht nur als Schicksal, sondern als Chance zu begreifen.
Programmzeitschriften stellen eine vielseitige Quelle für die Gesellschafts- und Kulturgeschichte dar. Die Rundfunk- und Familienzeitschrift „HÖR ZU“ steht für den wohl legendärsten ökonomischen Erfolg einer illustrierten Zeitschrift in der Bundesrepublik Deutschland. In den 1960er-Jahren wurde die Programmzeitschrift bei einer Auflage von mehr als vier Millionen Exemplaren bei einer wesentlich höheren Nutzungsrate von jedem dritten Bundesbürger gelesen. Der Beitrag zeigt, wie „HÖR ZU“ das Reformklima in der Bundesrepublik von Mitte der 1960er- bis Mitte der 1970er-Jahre medial verarbeitete. Nach einer Betrachtung der Vorgeschichte und der innerredaktionellen Veränderung des Blattes unter dem Chefredakteur Hans Bluhm steht die Be-richterstattung über Fernsehstars und -prominente im Mittelpunkt. Dabei wird untersucht, welche neuen Wert- und Denkmuster im Bereich von Ehe, Familie und privater Lebensführung postuliert wurden.
Vor allem drei Faktoren bestimmten während des "Dritten Reiches" die Struktur der Frauenarbeit: erstens die geschlechtsspezifische, biologistisch begründete Diskriminierung, zweitens der klassenbezogene Aspekt sowie drittens der Rassismus. Zweifelsohne waren alle drei Faktoren für das Verhalten des NS-Regimes gegenüber Frauen und für die Wandlungen der Struktur lohnabhängiger, idustrieller Frauenarbeit während des "Dritten Reiches" relevant. Entscheidend ist jedoch die Frage nach der Gewichtung der drei Faktoren: ...
In ihrem Hexenroman „Amanda“ von 1983 schrieb Irmtraud Morgner: „Ein Sozialismus aber, der die Männervorherrschaft nicht abschafft, kann keinen Kommunismus aufbaun.“ In der Tat: Weder der „real existierende“ Sozialismus der DDR noch der Sowjetkommunismus haben Frauen von der Doppelbelastung in Haus- und Erwerbsarbeit befreit. Ebenso wenig haben sie Aleksandra Kollontajs Modell der „sexuell emanzipierten Kommunistin“ ermöglicht. Sie haben den Feminismus als Bewegung und Ideologie sogar abgelehnt. Und doch – so meine hier vertretene These – eröffneten kommunistische Ideen und Praktiken aus der Zeit der Russischen Revolution der Frauenbefreiung, oder dem Feminismus, im 20. Jahrhundert ein politisches Möglichkeitsfeld. Dieses gilt es im Folgenden auszuloten.