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Der folgende Beitrag will der Museumsdidaktik einige – noch unvollständige – Anregungen zur Schärfung ihres Profils aus der Perspektive der Geschichtswissenschaft geben. Es handelt sich dabei nicht um konkrete Hinweise und praktische Ratschläge, wie ein „gutes“ Museum auszusehen hätte, sondern vor allem darum, verschiedene grundsätzliche (und daher auch keineswegs durchgängig neue) Erkenntnisse der Geschichtswissenschaft in das Bewusstsein der Museologen zu rücken. Ihre Berücksichtigung könnte möglicherweise der Erhöhung des fachwissenschaftlichen Standards von historischen Museen und Ausstellungen dienlich sein.
Meinen Ausführungen liegen zwei Thesen zugrunde. Erstens: Die im »Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit« (AOG) vom 20. Januar 1934 fixierte nationalsozialistische Arbeitsverfassung war nicht endgültig, sondern ein zeitlich begrenzter Herrschaftskompromiss, der seit 1936 vor allem von der Deutschen Arbeitsfront (DAF) infrage gestellt wurde. Zweitens: Angesichts einer grundsätzlichen Offenheit der NS-Arbeitsideologie sowie quasi verbandsimperialistischer Ambitionen der DAF entwickelten sich vor dem Hintergrund einer strukturellen Krise der nationalsozialistischen Tarifpolitik kontroverse Visionen einer künftigen Gestaltung der NS-Arbeitsverfassung. Und zwar seitens der Arbeitsfront auf der einen Seite, sowie seitens traditionell-staatìicher und quasi industrienaher Institutionen wie dem Reichsarbeitsministerium, dem Reichswirtschaftsminister, der Reichswirtschaftskammer, der Reichsgruppe Industrie und führenden Industriellen auf der anderen Seite. An Kontur gewannen diese Konzepte für eine Neugestaltung der NS- Arbeitsverfassung zwischen Herbst 1936, als die mit dem »Vierjahresplan« eingeleitete forcierte Aufrüstung auch eine Neuorientierung der Sozialpolitik und der Grundlagen des Arbeitsrechtes notwendig zu machen schien, und Mitte 1940, als auch hohe Funktionsträger des NS-Regimes glaubten, der »Endsieg« stünde unmittelbar bevor. Die Vision der DAF ziehe auf eine völlige Militarisierung der Arbeit. Die industrienahe Vision lief im Grundsatz auf eine Entstaatlichung der Tarifpolitik hinaus - mit freilich schwachen, von der Betriebsleitung abhängigen Arbeitnehmerausschüssen, die nur mit großem Wohlwollen als betriebsrats- und gewerkschaftschaftsähnliche Vertretungen hätten bezeichnet werden können.
"Volksgemeinschaft statt Klassenkampf" - so und ähnlich suchten die Nationalsozialisten ihre Vorstellungen von einer neuen Arbeits- und Sozialordnung zu umreißen. Zwar wurden - aller NS-Propaganda zum Trotz - die sozialen Gegensätze zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern während des 'Dritten Reiches' keineswegs aufgehoben; indessen gelang es dem NS-Regime erfolgreich, die deutsche Arbeiterschaft so weit zu 'bändigen', daß von dieser keine, den rüstungskonjunkturellen Aufschwung ab 1934 gefährdende oder gar das NS-System destabilisrende 'Unruhe' ausging. Warum dies gelang, welche politischen, rechtlichen, ideologischen und wirtschaftlichen Faktoren dafür verantwortlich waren, soll im Folgenden in groben Zügen - vornehmlich am Beispiel der Eisen und Stahl erzeugenden sowie metallverarbeitenden Industrie des Ruhrreviers - skizziert werden.
Kein Aspekt der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft hat in den vergangenen zwei Jahrzehnten eine derart rasante Forschungskarriere absolviert wie das Thema „NS-Zwangsarbeit“. Ein kaum mehr überschaubarer Katalog von Veröffentlichungen legt seit den 1980er Jahren die unzähligen Einzelschichten des Themas frei, so dass unser Wissen über dieses in der Geschichte singuläre Großprojekt zur ungehemmten Abschöpfung von fremder Arbeitskraft für die eigene Kriegswirtschaft exponentiell gewachsen ist.
Obgleich der Berliner Handwerkerverein erst 1850 verboten - und 1859 erneut ins Leben gerufen - wurde, beschränken sich die folgenden Ausführungen im wesentlichen auf die Zeit bis Anfang 1848: Mit der Berliner Märzrevolution brach eine neue Zeit an, während der der große Handwerkerverein an Bedeutung verlor. Die über den März 1848 hinausreichenden Wirkungen des Handwerkervereins, seine Bedeutung als Keimzelle der späteren Arbeiterbewegung, werden nur gestreift. In anderer Beziehung wird uns die in dem eingangs zitierten Satz von Born aufgeworfene Frage allerdings näher interessieren: Lange vor der Märzrevolution hatten Vertreter der Obrigkeit den gleichen Verdacht geäußert, bei dem Handwerkerverein handele es sich um einen “Heerd der Hegung und Verbreitung politisch gefährlicher Bestrebungen". Die Frage, warum der Verein von den Behörden dennoch nicht kurzerhand verboten wurde, bedarf der Klärung. In diesem Zusammenhang müssen ferner die Querverbindungen zu liberal- bürgerlichen Vereinen, die in der ersten Hälfte der vierziger Jahre ins Leben gerufen wurden, und zum Bund der Kommunisten wenigstens in groben Zügen nachgezeichnet werden. Schließlich ein terminologisches Problem: Eigentlich müßte man nicht von einem, sondern von vier Berliner Handwerkervereinen in der Zeit des Vormärz sprechen; denn neben dem 'großen' existierten in der preußischen Hauptstadt noch drei kleinere. Allein die Zahl der Mitglieder des ‘großen’ Handwerkervereins (nach seinem Gründer und langjährigen Vorsitzenden auch: Hedemannscher Handwerkerverein genannt) übertraf die der drei kleineren um das vier- bis achtfache. Um ihn geht es in erster Linie: Wenn im folgenden im Singular von 'Handwerkerverein’ die Rede ist, ist stets der große, Hedemannsche gemeint.
Die traditionelle Revolutionshistoriographie hat für den deutschen Raum bisher in aller Regel lediglich die beiden Großmächte Preußen und Österreich sowie die deutschen Mittelstaaten, Bayern, Württemberg und vor allem das revolutionsbewegte Baden, seltener die hessischen Staaten, Sachsen oder das Königreich Hannover in den Blick genommen, nur ausnahmsweise die deutschen Klein- und Zwergstaaten. Diese Schieflage ist durch die im Jubiläumsjahr 1988 publizierten Forschungsergebnisse zwar ein wenig austariert worden. Aber auch wenn kleinere Fürstentümer jüngst ihre Revolutionshistoriker gefunden haben, so sind die vielschichtigen Beziehungen, das Spannungsverhältnis zwischen benachbarten Groß- und Mittelmächten einerseits sowie Klein- und Zwergstaaten andererseits für die Jahre 1848/49 bisher kaum untersucht worden.
Überlegungen zur Vergleichbarkeit von Deutscher Arbeitsfront und Freiem Deutschen Gewerkschaftsbund
(2003)
Ein Vergleich von Diktaturen, nicht zuletzt von »Drittem Reich« und DDR, ist ein schwieriges Unterfangen, ebenso der Vergleich einzelner Institutionen, Organisationen oder anderer, gesonderter Aspekte beider deutscher Diktaturen. Das gilt auch, wenn Organisationen wie die beiden Pseudo- Gewerkschaften Deutsche Arbeitsfront (DAF) und Freier Deutscher Gewerkschaftsbund (FDGB) untersucht werden, die - oberflächlich betrachtet - eine ganze Reihe frappierender Ähnlichkeiten aufwiesen und bereits deshalb einen Vergleich nahelegen.
Die Revolution von 1848/49 ist die einzige geblieben, die gesamteuropäische Dimensionen besaß. Sie erfaßte die Schweiz, Frankreich, alle deutschen Staalen, das dreigeteilte Polen (hiervor allem das preußiscl1e Großherzogtum Posen), sämtliche Landesteile der Habsburgermonarchie, neben dem heutigen Österreich mit dem Zentrum Wien vor allem 'Böhmen und Mähren' (heute Tschechien und Slowakei) sowie die ungarische Reichshälfte, die neben eiern heutigen Ungarn außerdem u. a. Slowenien, Kroatien, Serbien und Transsylvanien (das heutige Rumänien) einschloß. Von der Revolution erfaßt wurde außerdem das 'Königreich' Lombardo-Venetien, das damals gleichlalls zum österreichischen Vielvölkerstaat gehörte, Piemont-Sardinien, die (Groß-)Herzogtümer Parma, Modena und Toskana, der Kirchenstaat und nicht zuletzt das sozialökonomisch besonders rückständige Königreich der beiden Sizilien mit der Hauptstadt Neapel. Weitgehend unberührt von revolutionären Erschütterungen blieben lediglich die beiden konstitutionell-parlamentarischen Monarchien in Belgien und Groß Britannien (damals die 'fortgeschrittensten' politischen Systeme) und das zaristische Rußland, in den Augen der Zeitgenossen der „Hort der Reaktion'. In den Niederlanden und den skandinavischen Staaten kam es mehr zu Reformschüben denn zu 'echten' Revolutionen, in dem seit 1830 selbständigen Griechenland , in Irland und in Spanien nur zu kleineren, lokalen Aufständen.
Als 1940 "der soziale Wohnungsbau des Führers" ins Leben gerufen und als Aufgabe der Deutschen Arbeitsfront (DAF) zugewiesen wurde (Führererlaß 15.11.1949), schien damit eine drastische Wende in der Wohnungspolitik und Wohnungsproduktion eingeleitet. So fällt am Programm des neuen "sozialen Wohnungsbaus" ins Auge, daß er zu jenem Zeitpunkt ins Leben gerufen wurde, als jahrelange Kriegsvorbereitung in die Kriegsführung und Kriegswirtschaft überführt worden waren; bei angespanntester Wirtschaftslage sollten nun zwar "Kanonen statt Butter" erzeugt werden, aber eben auch das Friedensgut Wohnung. Mit dem neuen Massenwohnungsbau vollzogen die Nationalsozialisten eine Abkehr von der Förderung des privaten Wohnungsbaues und wandten sich einem staatlich geförderten gemeinnützigen Wohnungsbau zu, wie er bereits in den 20er Jahren unter anderem politischen Vorzeichen bestanden hatte. An die Stelle von Selbsthilfe und vorstädtischer Klein-Siedlung mit Eigenheim und Nebenerwerb, die 1931 am Tiefpunkt der Weltwirtschaftskrise durch die Brüningschen Notverordnungen zum neuen Ziel der Wohnungspolitik erhoben worden waren und nach 1933 auch die Anerkennung der Nationalsozialisten gefunden hatten, sollte nun eine durchrationalisierte und möglichst weitgehend auf industrielle Basis gestellte Massenproduktion von Mietwohnungen in Groß-Siedlungen treten. Im Zuge solcher "Industrialisierung des Wohnungsbaus" (Stratemann, 1941) sollten, unter Berufung auf Henry Ford, "Wohnungen wie Autos gebaut" werden. Die Wohnhäuser aber sollten heimattümelnd-herkömmlich im Sinne von "Blut und Boden" gestaltet sein. Der neue "Führerwohnungsbau" (Wagner, H., 1941: 152) wurde während des Krieges in kleiner Serie mit dem Ziel erprobt, ihn nach dem erhofften schnellen Endsieg in jährliche Großserien von 600 000 Wohnungen umzusetzen.
In der Forschung zum "Dritten Reich" wird häufig von "Verwaltungskonfusion", Zerrüttung und Zerfall des Staates gesprochen, von Chaos, allgemeinem Wirrwarr, "Desorganisation" oder "irrationalen Organisationsformen", so dass man sich verwundert die Augen reibt und fragt, wie dieser angebliche 'Nicht-Staat' innerhalb kurzer Zeit einen rasanten wirtschaftlichen Aufschwung induzieren und schließlich fast sechs Jahre lang einen Weltkrieg gegen mindestens ökonomisch weit überlegene Gegner führen konnte. Tatsächlich ist das Diktum von Zerfall des Staates zu kurz gegriffen. Was sich auflöste, war der klassisch-moderne Staat - der Staat mit mindestens im Groben verfassungsrechtlich wie politisch-praktisch abgeklärten, auf Dauer angelegten arbeitsteiligen Kompetenzen zwischen den Institutionen, mit rechtsförmig geregelten, überpersönlichen Verwaltungsgängen, mit eindeutigen und vergleichsweise festgefügten, also nur begrenzt fluiden Hierarchien. Diese Form der Staatlichkeit löste sich auf. Was in Deutschland 1936, 1939 oder 1941 existierte, waren jedoch nicht lediglich staatliche Trümmer. Es bildete sich vielmehr eine neue, ganz eigenartige politische Struktur heraus, eine neue Variante von Staatlichkeit, die nur sehr begrenzt Vorbilder kannte. Um diese neue Staatlichkeit geht es im folgenden.