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Ab 2016 wurden in der Bundesrepublik Forderungen von Politiker:innen laut, in der Strafverfolgung erweiterte DNA-Analysen zuzulassen. Würden an einem Tatort DNA-Spuren gefunden, sollten diese nicht mehr allein genutzt werden dürfen, um zu überprüfen, ob sie mit einem Eintrag in der DNA-Datenbank des BKA übereinstimmen oder um das chromosomale Geschlecht der Person zu bestimmen. Durch das neue Verfahren sollten auch Erkenntnisse über die „biogeographische Herkunft“ und über die Augen-, Haar- und Hautfarbe der unbekannten Person (sogenannte „Phänotypisierung“) gewonnen werden können. Gegen diese Forderungen gab es erhebliche Kritik. Wissenschaftsforscher:innen und Minderheitenverbände wiesen u.a. darauf hin, dass mit dem Verfahren keineswegs individuelle äußerliche Merkmale aus der DNA direkt „abgelesen“ würden. Es handelt sich hingegen um ein statistisches Verfahren, das durch den Abgleich vorgefundenen Erbmaterials mit genetischen Datenbanken lediglich Wahrscheinlichkeiten aufstellt. Zudem ergäben sich die ermittelten Herkunftskategorien keineswegs aus genetischen Fakten, sondern seien Ergebnis historisch gewachsener gesellschaftspolitischer Konstruktionen darüber, welche Menschen eine Gruppe bilden. Eindeutige Aussagen über die „Herkunft“ einer Person oder gar über deren Aussehen ließen sich dadurch jedenfalls nur selten machen. Dennoch stimmte der Bundestag im Mai 2019 der Einführung zumindest der Phänotypisierung zu. Was diese verspricht, kommt der alten Sehnsucht entgegen, eine eindeutige Verbindung zwischen Erbgut einerseits und Aussehen und „Herkunft“ von Menschen andererseits herzustellen.
Neuere Täterforschung
(2013)
Im Zuge der Holocaust-Forschung ab den 1990er-Jahren wandte sich die Geschichtswissenschaft auf breiter Basis den Tätern zu. Frank Bajohr zeigt in seinem Beitrag, dass die sogenannte Neuere Täterforschung aber kein einfacher Königsweg zur Erklärung der NS-Verbrechen ist. Er versteht sie vor allem als Perspektive, die in den letzten Jahrzehnten eine empirische Rekonstruktion des Holocaust aus der Nahperspektive ermöglicht hat. Die Frage, warum jemand zum Täter wurde, lässt sich nicht monokausal beantworten, sondern verlangt eine multiperspektivische Sichtweise. Frank Bajohr plädiert daher dafür, „Täter“ und „Gesellschaft stärker zusammenzudenken“ und mit strukturellen und institutionellen Ansätzen zu kombinieren.