20. Jahrhundert
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Wann ein Mensch als Flüchtling gilt, hängt maßgeblich von der juristischen Einordung des Aufnahmestaates ab. Wird vom Aufnahmestaat anerkannt, dass es sich um eine erzwungene Flucht handelt, beispielsweise durch Krieg oder Verfolgung, besitzt der Geflüchtete Anspruch auf Asyl. Wird dagegen festgestellt, dass ein mehr oder weniger freiwilliger Migrationsgrund vorliegt, besitzt der Staat das Recht auf Abweisung. Diese Unterscheidung ist höchst problematisch, da die Aufnahmestaaten politisch entscheiden, welcher Rechtsstatus an welche Person vergeben wird (Benhabib 2009; Krause 2016).
Unter dem Einfluss der politischen Debatten der 1970er und 1980er Jahre entstand die historiographische Teildisziplin der Umweltgeschichte der Sowjetunion. Zunächst arbeitete sie sich an Begriffen wie „Ökozid“ und „Ökonationalismus“ ab. Jüngere Forschungen aus regional-, imperialund globalhistorischer Perspektive haben neue Themen erschlossen. Die Umweltgeschichte demonstriert, wie sehr der Mensch als soziales Wesen in seinem Handeln von der Spannung geprägt ist, seine Umwelt beherrschen zu wollen, sich aber aus seiner Einbindung in Naturkreisläufe
nicht befreien kann.