20. Jahrhundert
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Das NS-Regime begann mit dem Ausnahmezustand. Die Ernennung Hitlers zum Reichskanzler am 30. Januar 1933 durch den Reichspräsidenten entsprach formal noch der Verfassung, obwohl die Präsidialkabinette der Weimarer Republik seit 1930 längst die verfassungsgemäße Balance zwischen Reichstag, Regierung und Präsidenten zugunsten autoritärer Regierungen ohne parlamentarische Mehrheit verschoben hatten und daher das Präsidialkabinett Hitler ebenso wenig wie seine Vorgänger dem demokratischen Inhalt der Weimarer Verfassung entsprach. Auch war der Wahlkampf zu den Reichstagswahlen Anfang März bereits von der Behinderung und Verfolgung der Opposition durch die Nationalsozialisten mit allen Mitteln des Staates, die ihnen nun zur Verfügung standen, gekennzeichnet.
Im 20. Jahrhundert, dem bisweilen so genannten »Jahrhundert der Gewalt«, ist auch die Wahrnehmung von Gewalt in ihren höchst unterschiedlichen Erscheinungsformen, mithin die Sensibilität für diese Vielfältigkeit, gewachsen. So haben wir gelernt und sind noch dabei zu lernen, Gewalt gerade auch inmitten unserer eigenen sozialen Mitwelt und Umwelt zu sehen und nicht mehr nur in der »Vorwelt« vergangener Zeiten, der Welt anonymer Nebenmenschen und entfernter Fremder, oder schließlich in der antizipierten »Nachwelt« kommender Tage. So gut wie jeder Ort erweist sich, sobald Tabus ausgeräumt sind, kulturelle Semantiken und eine gesteigerte Empfindsamkeit die Wahrnehmungsfähigkeit der einzelnen schärfen, als ein Raum, in den Gewalt einziehen und herrschen kann. Unterschiedlich strukturierte soziale Beziehungen oder Gegensätze - etwa zwischen Ehepaaren, zwischen Erwachsenen und Kindern, zwischen den Geschlechtern, zwischen Hetero- und Homosexuellen, Majoritäten und Minoritäten aller Art, zwischen Zugehörigen und Ekludierten, Etablierten und Außenseitern etc. - werden unter dem Gesichtspunkt gewalttätiger Phänomene, Interaktionen oder Strukturen auf den Prüfstand gelegt, so daß die Topographie der Gewalt erweitert und umstruktunert wird und immer weitere geographisch lokalisierbare Orte und Einrichtungen oder spezielle Lebens- und Handlungsbereiche als Schauplätze der Gewalt in Frage kommen.
Von Hobbes können wir uns nicht trennen. Mit ihm (nicht mit Machiavelli) beginnt die moderne politische Philosophie, und von seinem Grundgedanken, daß zum Schutze aller die Gewalt monopolisiert werden müsse, mögen wir uns nicht trennen. Und tlas obwohl wir, auf das vergangene Jahrhundert zurückblickend, ebendieses Gewaltmonopol als den Akteur von Massenmorden ohne Präzedenz erlebt haben. Hier ist nach wie vor die Hauptaufgabe aller Theorie, die sich mit überindividueller Gewalt befaßt: Wie ist das Mittel, ohne das wir nach wie vor nicht meinen, Gewalt erfolgreich eingrenzen zu können, das staatliche Gewaltmonopol, zu einer Quelle zwar nicht grenzenloser, aber beispiellos grenzerweiterter Destruktivität geworden? (Und dann: Warum halten wir dennoch am Programm der Monopolisierung fest?)
Globale Daten in lokalen Speichern. Ethnographische infrastrukturelle Zugänge zum World Wide Web
(2015)
Wie in anderen Kultur- und Sozialwissenschaften so ist auch in der Europäischen Ethnologie das Interesse an den materiellen Dimensionen des sozialen und kulturellen Lebens im letzten Jahrzehnt gestiegen. So wurde zum einen im Sinne der bereits vor Jahren im Fach angestoßenen Diskussion die Betrachtung von Dingen als bloßen Repräsentationen und Symbolen gesellschaftlicher Prozesse und Phänomene als unzureichend kritisiert und die Eigenständigkeit von materiellen Objekten sowie die wissens- und realitätsstiftenden Funktionen ihrer Materialität hervorgehoben. Zum anderen erstarkte in der Fachdiskussion das Bewusstsein, dass die Betrachtung von einzelnen Dingen in lokalen Kontexten nicht immer ausreicht, um soziokulturelle Prozesse in der globalisierten Welt zu verstehen und ethnographisch zu greifen. Diese verengte Perspektive muss durch ein breiteres, relationales Verständnis von Materialität und um die Untersuchung komplexer, grenzüberschreitender sozio-materieller Konstellationen ergänzt werden.
The ideological lines between the conservation movement and the Nazi regime have received much attention. This article explores a new perspective by focusing on the level of practical politics. After several setbacks and disappointments since 1933, the passage of the national conservation law in 1935 became the crucial turning point. The law instilled a secular boom of conservation work, which lasted until about 1940, nourishing an atmosphere of almost unlimited enthusiasm for the Nazi regime in conservation circles. At the same time, conservationists were crossing sensitive thresholds in their desire to use the law to
the greatest extent possible.
Grenzpfähle der Tabuzone. Vom schwierigen Umgang mit Krieg, Gewalt und toten Körpern im Museum
(2010)
Zum Krieg gehört der Tod: Für den Historiker Michael Geyer sind „die willentliche, kalkulierte, menschliche Planung des Massen-Todes, sein öffentlicher Gebrauch im Gefecht und die Erfahrung der Überlebenden mit dem Massentod“ Grundlage des kriegerischen Handelns. Diese Praxis zu rekonstruieren sei Aufgabe der Kriegsgeschichte. Nicht das Gefecht allein, sondern das Töten im Gefecht gehöre ins Zentrum der Analyse, denn „Kriegsgeschichte ist Geschichte organisierter Tötungsgewalt.“ Mit Blick auf Carl von Clausewitz’ Beschreibung der Atmosphäre des Krieges zwischen Gefahr, körperlicher Anstrengung, Ungewissheit und Zufall formulierte Geyer: „Kein Zweifel, Krieg als physische Gewalt spielt sich in Form widerstrebender Gemütsbewegungen in den Köpfen und Leibern der Soldaten ab. Die Arbeit am Tode ist, als Arbeit am Leib, eine Arbeit in Metaphern. Sie kommt zu keinem Ende, da das Zerbrechen der Körper sich der Darstellung entzieht.“
Wann ein Mensch als Flüchtling gilt, hängt maßgeblich von der juristischen Einordung des Aufnahmestaates ab. Wird vom Aufnahmestaat anerkannt, dass es sich um eine erzwungene Flucht handelt, beispielsweise durch Krieg oder Verfolgung, besitzt der Geflüchtete Anspruch auf Asyl. Wird dagegen festgestellt, dass ein mehr oder weniger freiwilliger Migrationsgrund vorliegt, besitzt der Staat das Recht auf Abweisung. Diese Unterscheidung ist höchst problematisch, da die Aufnahmestaaten politisch entscheiden, welcher Rechtsstatus an welche Person vergeben wird (Benhabib 2009; Krause 2016).
Inwieweit haben Imperien – im weitesten Sinne des Wortes – zur Ordnung Europas beigetragen? Und inwieweit haben imperiale Strukturen zu katastrophalen Verwerfungen geführt, wenn man an zwei Weltkriege mit einem Blutzoll von wohl über 50 Millionen Toten (Asien nicht mitgezählt), an immer neue gewalttätige Konflikte zwischen ethnischen Gruppen und an Kriege in Osteuropa, Irland und auf dem Balkan im Gefolge ihres Zerfalls denkt? (Nicht einbeziehen wollen wir hier die Kriege außerhalb Europas, in Nahost, Südostasien, Afrika usw.)
The semantics of the term "empire" is overloaded with superlatives and loud epithets. The concept of empire is so universal and all-encompassing that it appears to have no particular meaning at all. Indeed, empire embodies the grim totality of unlimited domination and coercion; at the same time, it turns out to be a synonym for the clumsy neologism of "world-system" (or "world civilization") and evokes a unifying principle for a universe surrounded by the destructive elements of chaos and barbarism.