20. Jahrhundert
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Nichts weniger als „Die russische Geschichte in Fotografien“ bietet seit kurzem ein eindrucksvolles Online-Angebot: Insgesamt 40 russische Archive haben sich zusammengetan, ihre Bestände an historischen Fotos digitalisiert und im Verbund ins Netz gestellt: 70.000 Fotografien bisher (darunter viele Erstveröffentlichungen). Unter den Partnern finden sich die großen Sammlungen des Staatlichen Archivs der Russischen Föderation, des Staatlichen Museums der politischen Geschichte Russlands und des Zentralen Staatlichen Archivs von Kino-Foto-Dokumenten St. Petersburg. Auch Kunstarchive wie das Majakowski-Museum, das Staatliche Architekturmuseum Schtschussew, das Theatermuseum Bachruschin und das Staatliche Literaturmuseum (allesamt in Moskau) gehören dazu. Sogar die jahrzehntealte Presseagentur „Tass“, die zu Sowjetzeiten der Monopolist für alle offiziellen Verlautbarungen der Sowjetunion war, hat ihr Fotoarchiv online gestellt. Auch Archive regionalen Charakters, wie Fotosammlungen aus Kaliningrad, Murmansk, Samara, oder Privatarchive von Familien steuerten Fotos bei.
Im Jahr 2010 entzündete sich am Abschlussbericht einer vom Auswärtigen Amt eingesetzten Historikerkommission zur Geschichte des Ministeriums vor und nach 1945 eine außergewöhnlich heftige fachliche und öffentliche Debatte. Indem die Vorgeschichte der Einsetzung der Kommission, die grundlegende Struktur sowie Ablauf und Themen der Debatte skizziert werden, wird zunächst ein Überblick der Auseinandersetzung ermöglicht. Es entsteht das Bild einer von unterschiedlichen Faktoren bestimmten vielschichtigen Debatte, in der sich wissenschaftliche und (geschichts)politische Argumente in unterschiedlichen Anteilen mischten.
Der Völkermord an den Ovaherero und Nama gehört seit einigen Jahren zu den großen geschichtspolitischen Themen der Bundesrepublik und findet aktuell auch international eine bis dato ungekannte Aufmerksamkeit. Hintergrund hierfür ist die Klage der Ovaherero und Nama, die im Januar 2017 am Bundesbezirksgericht in New York eingereicht wurde. Dabei handelt es sich um eine Sammelklage gegen die Bundesregierung, mit der die KlägerInnen Entschädigung für den Genozid und den Verlust von Eigentum erwirken wollen. Die geforderte Entschädigung wird in der Klageschrift nicht näher spezifiziert, vielmehr sollen Form und Umfang im Verfahren geklärt werden. Der Prozess hat noch nicht begonnen. Bislang scheiterte das Verfahren bereits daran, die Zulässigkeit der Klage zu prüfen. Am 25. Januar 2018 vertagte das zuständige Bundesbezirksgericht in New York diese Prüfung nach wenigen Minuten erneut, da sich der Anwalt der Bundesregierung mehr Vorbereitungszeit erbat.