20. Jahrhundert
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Die Konsumgeschichte ist ein relativ junges, seit den 1990er-Jahren stark expandierendes Forschungsfeld innerhalb der Zeitgeschichte. Wie Manuel Schramm in seinem Überblick deutlich macht, handelt es sich dabei um einen Paradigmenwechsel innerhalb der Sozial- und Gesellschaftsgeschichte, der in der Abwendung von einem produktionszentrierten Paradigma der älteren Sozial- und Gesellschaftsgeschichte zu sehen ist. Vielmehr geraten mit der Konsumgeschichte Prozesse der Kommerzialisierung, die Bedeutung von Märkten und auch individuelle Konsumbedürfnisse stärker in den Blick der zeithistorischen Forschung. Vor diesem Hintergrund plädiert der Autor dafür, dass mit der Konsumgeschichte auch wesentliche Kategorien der Gesellschaftsgeschichte wie soziale Ungleichheit und wirtschaftliches Wachstum neu überdacht werden müssen.
Das Erdklima hat auch früher Phasen der Erwärmung und Abkühlung erlebt, ich gehe jedoch davon aus, dass die gegenwärtige globale Erwärmung im Wesentlichen anthropogen, also von Menschen gemacht ist. Die Idee einer anthropogenen globalen Erwärmung ist nicht neu, es gibt sie schon mindestens seit der Zeit der Aufklärung. Heute wird diese Hypothese jedoch auf breiter Front von der Klimaforschung gestützt.
Ernst Fraenkels Analyse des NS-Regimes entstand in unmittelbarer, beteiligter Beobachtung. Im Vorwort zur deutschen Ausgabe des „Doppelstaats” schrieb Fraenkel 1974, dass sein Buch auf Quellenmaterial beruhe, „das ich im nationalsozialistischen Berlin gesammelt habe, und auf Eindrücken, die sich mir tagtäglich aufgedrängt haben. Es ist aus dem Bedürfnis entstanden, diese Erlebnisse und Erfahrungen theoretisch zu erfassen, um mit ihnen innerlich fertig zu werden”. (...)
Wiederveröffentlichung von: Michael Wildt, Die Transformation des Ausnahmezustands. Ernst Fraenkels Analyse der NS-Herrschaft und ihre politische Aktualität, in: Jürgen Danyel/Jan-Holger Kirsch/Martin Sabrow (Hrsg.), 50 Klassiker der Zeitgeschichte, Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht 2007, S. 19-23
In Nürnberg formulierten die Alliierten 1945 erstmals das völkerrechtliche Prinzip, dass allgemeine Menschenrechte über nationalem Recht stehen. Damit wurde es möglich, staatlich sanktionierte Verbrechen zu ahnden – in diesem Fall die deutschen Verbrechen der NS-Zeit und des Zweiten Weltkriegs. Seit den 1990er-Jahren haben diverse vergleichbare Prozesse stattgefunden, etwa zu den Ereignissen in Jugoslawien, Ruanda und Kambodscha. Dass das Führungspersonal eines Landes für Kriegsverbrechen und „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ strafrechtlich belangt werden kann, war im 20. Jahrhundert stark umkämpft und ist bis heute nicht vollständig durchgesetzt. Der Aufsatz stellt die drei wichtigsten Etappen im Überblick dar: die Leipziger Prozesse nach dem Ersten Weltkrieg, die Prozesse von Nürnberg und Tokio nach dem Zweiten Weltkrieg sowie die Debatte um die Entstehung des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag zu Beginn des 21. Jahrhunderts. Strittig war und ist vor allem, inwieweit auch Großmächte wie die USA bereit sind, universellen Menschenrechten und einer supranationalen Autorität gegenüber herkömmlichen nationalen Souveränitätsrechten einen Vorrang einzuräumen.
Nur auf den ersten Blick erscheint es überraschend, dass die amerikanische Militärzeitschrift Parameters im letzten Heft des Jahres 2010 einen fast 40 Jahre alten Vortrag der Historikerin und Publizistin Barbara W. Tuchman wieder abdruckte. Beim zweiten Hinsehen hingegen fällt es leicht, den Vorgang als Symptom einer Dauerproblematik in den politisch-militärischen Beziehungen der Vereinigten Staaten zu dechiffrieren. Aber erst im dritten Anlauf wird deutlich, wie tief greifend die gegenwärtigen Herausforderungen an die institutionelle Organisation und Einhegung militärischer Gewalt tatsächlich sind – Herausforderungen, die sich in unterschiedlichen Ausprägungen in vielen westlichen Demokratien beobachten lassen. Diese Beobachtung führt dann, viertens, zu Überlegungen, die Jan Philipp Reemtsma in seiner Studie über »Vertrauen und Gewalt« angestellt hat.
Am Beispiel von Gustav Krukenberg (1888–1980), der zunächst in den 1920er-Jahren Sekretär des deutsch-französischen „Mayrisch-Komitees“ war, dann 1933 für kurze Zeit den Reichsrundfunk leitete und am Ende des Zweiten Weltkriegs zum „Inspekteur“ der französischen SS-Division „Charlemagne“ wurde, um schließlich in den 1960er-Jahren als führendes Mitglied des „Verbands der Heimkehrer“ für eine deutsch-französische Versöhnung im europäischen Rahmen einzutreten, werden drei verschiedene Typen von Verständigungs- und Europapolitik skizziert, die sich eher einer konservativ-autoritären als einer liberal-demokratischen Europa-Konzeption verdanken. Bei seiner regen Vortragstätigkeit vor allem während der 1960er-Jahre stützte sich Krukenberg auf ein christlich-abendländisches Geschichtsbild, das die Jahre 1933–1945 völlig ausblendete. Die Berufung auf „Europa“ konnte also in sehr unterschiedlichen politischen Konstellationen als verbindendes Stichwort dienen und ermöglichte ein erstaunliches Bewusstsein der Kontinuität.
Am Beispiel des Elsass verfolgt der Aufsatz das Spannungsverhältnis von Europa-Konzepten und regionaler Selbstverortung im 20. Jahrhundert. Der zeitliche Schwerpunkt liegt auf den 1920er- und 1930er-Jahren als der entscheidenden strukturbildenden Periode regionaler Europa-Konzepte. Die damaligen Frontstellungen und Wahlverwandtschaften der Bezüge auf „Europa“, „Volkstum“ und die „deutsch-französische Verständigung“ blieben bis in die 1970er-Jahre prägend. Für die Zwischenkriegszeit ist die Unterscheidung zwischen „liberalen“ und „antiliberalen“ Konzepten zu problematisieren, da die regionalen Europa-Konzepte in den Zusammenhängen von Minderheitendiskussion und elsässischer Autonomiebewegung grundsätzlich ambivalent waren. Erst nach den Locarno-Verträgen (1925/26) zeichneten sich die antiliberalen Orientierungen eines „integralföderalistischen“ Europa-Konzepts deutlich ab. Der Aufsatz betont die Notwendigkeit, liberale und antiliberale Europa-Semantiken in gemeinsamen, längerfristigen Entwicklungsgeschichten zu untersuchen, um so auch die NS-Zeit stärker zu kontextualisieren.
Die Historiographie zur Entwicklung des heutigen Europa wird vom Fluchtpunkt unserer Gegenwart bestimmt, d.h. vom gegenwärtigen Leitbild europäischer Integration: ein demokratisches, rechtsstaatlich geordnetes, auf wirtschaftlichen Freiheiten, wachsendem Wohlstand und freiwilliger Mitgliedschaft beruhendes politisches Gebilde, das von gemeinsamen Werten im Kanon klassischer Freiheitsrechte und der Verpflichtung zum Frieden bestimmt ist. Darin spiegelt sich die Abkehr von der extremen Gewalt, dem scharfen Nationalismus und der freiheitsvernichtenden staatlichen Lenkungspolitik während der ersten Jahrhunderthälfte.
Der Aufstieg der französischen Comics (bandes dessinées) von einer als problematisch geltenden Form der Massenkultur zur akzeptierten Kunstform war begleitet von ihrer Nationalisierung. Hierzu trugen die Kontrolle des jugendliterarischen Markts und Zensurmaßnahmen ebenso bei wie die gegenkulturellen Indienstnahmen des Mediums durch Katholizismus und Kommunismus, die Entdeckung der Comics durch die Wissenschaft sowie seit den 1980er-Jahren die staatliche Förderung. Der Aufsatz untersucht diesen Prozess der nationalen Integration und zeigt, dass der ambivalente Charakter der Comics zwischen kulturellem Gut und kommerziellem Produkt ihre Aneignung in Frankreich befördert hat. Die nationale Identitätsbehauptung verband sich dabei mit der Abgrenzung von „Amerika“ und der Vorstellung einer „europäischen Kultur“ – eine für die Konstruktionen des Nationalen im Europa des 20. Jahrhunderts typische Konstellation.
Das 1951 gegründete Bundeskriminalamt (BKA) rekrutierte seine Beamtenschaft zunächst aus ehemaligen Angehörigen der nationalsozialistischen Polizei. Ein vom BKA 2008 in Auftrag gegebenes Forschungsprojekt, dessen Ergebnisse der Aufsatz resümiert und reflektiert, ging drei Fragen nach: Welchen Einfluss gewannen die reaktivierten NS-Polizisten auf Konzeptionen und Praxis des BKA? Wie prägten die Erfahrungen, welche diese Polizisten vor 1945 gemacht hatten, das Amt nach 1945? Wie wurde die NS-Vergangenheit eines Teils der Gründergeneration innerhalb des BKA thematisiert? Während der 1950er-Jahre testeten die ehemaligen NS-Polizisten, inwieweit sie alte Konzepte im BKA würden fortführen können. In den 1960er-Jahren gerieten diese Beamten unter wachsenden Anpassungsdruck. Auf den radikalen Umbau der Behörde in den 1970er-Jahren besaßen sie keinen Einfluss mehr. Letztlich haben die im BKA reaktivierten NS-Polizisten den Rechtsstaat nicht gefährdet; gerade für die Verfolgten der NS-Zeit aber bleiben ihre Nachkriegskarrieren ein Skandal. Von übergreifendem Forschungsinteresse ist dabei die Analyse spezifischer Organisationskulturen und ihrer Transformationen.