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Auch in Berlin schlug die Pariser Februarrevolution wie »ein Blitz aus heiterem Himmel« ein und weckte Hoffnungen auf fundamentale politische Reformen. Wie in anderen deutschen Städten fanden sich in Berlin in der zweiten Märzwoche zunächst Hunderte, bald schon Zehntausende von Menschen zu politischen Versammlungen in dem der Stadt vorgelagerten Tiergarten zusammen. Anfangs zaghaft, nach kurzer Zelt dann entschiedener begannen sie, »Volksforderungen« aufzustellen, wie sie anderswo gleichfalls kursierten: nach Aufhebung des Versammlungsund Vereinigungsverbots sowie der Zensur; Gesellen und Arbeiter verlangten darüber hinaus nach französischem Vorbild bereits die Schaffung eines »Arbeiterministeriums«. Für Preußen und seine Hauptstadt waren diese politischen Bewegungen unmittelbar'vor der Revolution allerdings ein größerer Bruch mit der Vergangenheit als im Südwesten Deutschlands. Denn im Unterschied zu Baden, Württemberg und anderen Staaten, die schon lange eine Verfassung sowie ein recht kräftig entwickeltes politisches Vereinswesen besaßen, mußte »das Volk« in Berlin und Preußen 1848 gleichsam »bei Null« anfangen und »Politik« überhaupt erst lernen.
Die "Arbeiterverbrüderung" war eine unter maßgeblicher Federführung des Buchdruckers Stephan Born und des Goldschmieds Ludwig Bisky im Hochsommer des europäischen Revolutionsjahres 1848 ins Leben gerufene Mischung aus Gewerkschaft und früher Arbeiterpartei. Förmlich gegründet wurde die Arbeiterverbrüderung von insgesamt 34 stimmberechtigten und fünf beratenden Delegierten während eines dem Anspruch nach nationalen, tatsächlich jedoch in erster Linie norddeutschen Kongresses, der vom 23. August bis zum 3. September 1848 in den Räumlichkeiten des Berliner Handwerkervereins tagte. Zweck und Ziel dieses Kongresses war es, die im Frühjahr und Sommer 1848 in zahlreichen deutschen Städten entstandenen Ansätze berufsübergreifender, quasi gewerkschaftlicher Arbeiterorganisationen zusammenzufassen und gleichzeitig den Forderungen der in den deutschen Staaten noch schwachen sozialistischen Bewegung einen möglichst repräsentativen Ausdruck zu verleihen.
Der in der neueren historischen Forschung gern benutzte Terminus "Modernisierung" mag insofern von Nutzen sein, als sich mit seiner Hilfe recht gut der Frage nachgehen läßt, inwieweit Kontinuitäten vom "Dritten Reich" zur Bundesrepublik bestanden und in welcher Hinsicht während der Zeit der NS-Herrschaft Entwicklungen angebahnt wurden, die erst nach 1945 zum Durchbruch kamen. Falsch wäre es allerdings, den Blick ausschließlich auf die Zeit ab 1933 zu verengen: Alle entscheidenden Elemente dessen, was für die Zeit des "Dritten Reiches" als "Modernisierung" der Industriearbeit bezeichnet werden kann, hatte sich bereits in der Weimarer Republik, seit Beginn der "goldenen zwanziger Jahre" (ab 1924/25) herausgebildet.
Vernetzung um jeden Preis. Zum politischen Alltagshandeln der Generalverwaltung im "Dritten Reich"
(2007)
Wie stand die Generalverwaltung der KWG zum NS-Regime? Welches Verhältnis entwickelte umgekehrt das NS-Regime, genauer: entwickelten die wissenschaftspolitisch einflußreichen Institutionen der Diktatur zur KWG? Diese Fragen lassen sich nur beantworten, wenn man die Netzwerke der zentralen Akteure der Wissenschaftsgesellschaft und ihrer Generalverwaltung als politischem Kern der KWG genauer unter die Lupe nimmt.
Im Zentrum dieses Aufsatzes steht die europäische Dimension der Revolution. Sie läßt sich auf knappem Raum freilich nicht gleichmäßig ausleuchten. Ich werde mich auf die städtische Revolution konzentrieren - den für den gesamten Revolutionsprozeß eminent wichtigen Agrarbereich also ausklammern - und hier wiederum vor allem die Entwicklungen und Ereignisse in den drei europäischen Revolutionsmetropolen Paris, Wien und Berlin in den Blick nehmen. Der preußischen Metropole gilt darüber hinaus besondere Aufmerksamkeit, weil sie sich im Revolutionsjahr zur informellen Hauptstadt des 1848/49 staatlich ja nur vorübergehend geeinten Deutschlands mauserte. Die folgenden Ausführungen gliedern sich in acht Abschnitte. Sie beginnen jeweils mit einer These, die dann in mehr oder weniger groben Strichen ausgemalt wird.
Die großstädtische Revolution von 1848 war ein paradoxes Phänomen: Es bildeten sich Ansätze von Klassenbewußtsein und
Klassenorganisationen heraus, ohne daß eine gemeinsame Klassenlage existierte, bevor moderne Klassen überhaupt entstanden waren. 1 Besonders sichtbar war dieses Paradoxon bei Arbeitern und Gesellen; abgeschwächt war es jedoch auch auf »Arbeitgeberseite«, bei »großen« Kaufleuten und den frühen industriellen
Unternehmern zu beobachten. Für das Gros der Meister wiederum galt das Gegenteil: Sie idealisierten die »gute alte Zeit«, klammerten sich an die vormals korporativen Zwangsorganisationen,
die Zünfte bzw. Innungen, und konservierten ein ausgeprägt ständisches Statusdenken.
Da hier die Wandlungen des Revolutionsbegriffes und ebenso die beträchtlichen Kontinuitäten im Revolutionsverständnis in langfristiger Perspektive zu thematisieren sind, werden im folgenden einleitend (I.) die Begriffe von Revolution, wie sie bis zum Januar/Februar 1848 die öffentliche Diskussion bestimmten, vorgestelit. Im anschließenden Abschnitt (II.) wird das allmählich schärfer konturierte Revolutionsverständnis der Zeitgenossen bis Juni 1848 skizziert. Danach wird (III.) ausführlicher dargesteilt, warum und in welcher Weise die Pariser Junirevolution eine nachhaltige Umwertung des Revolutionsbegriffes zur Folge hatte. Besonders in diesem und dem IV. Abschnitt, in dem es um die Ausbildung der Revolutionsbegriffe der verschiedenen politischen Strömungen geht, wird den Verästelungen des Revolutionsbegriffes nachgespürt. In dem Maße, wie die verschiedenen politischen Strömungen sich auskristallisierten und entschiedener voneinander abgrenzten, gewann auch der Revoiutionsbegriff der verschiedenen 'Parteien' an Kontur. Dem Pluralismus der 'Parteien' entsprach eine Pluralität der Revoiu- tionsbegriffe.
Meinen Ausführungen liegen zwei Thesen zugrunde. Erstens: Die im »Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit« (AOG) vom 20. Januar 1934 fixierte nationalsozialistische Arbeitsverfassung war nicht endgültig, sondern ein zeitlich begrenzter Herrschaftskompromiss, der seit 1936 vor allem von der Deutschen Arbeitsfront (DAF) infrage gestellt wurde. Zweitens: Angesichts einer grundsätzlichen Offenheit der NS-Arbeitsideologie sowie quasi verbandsimperialistischer Ambitionen der DAF entwickelten sich vor dem Hintergrund einer strukturellen Krise der nationalsozialistischen Tarifpolitik kontroverse Visionen einer künftigen Gestaltung der NS-Arbeitsverfassung. Und zwar seitens der Arbeitsfront auf der einen Seite, sowie seitens traditionell-staatìicher und quasi industrienaher Institutionen wie dem Reichsarbeitsministerium, dem Reichswirtschaftsminister, der Reichswirtschaftskammer, der Reichsgruppe Industrie und führenden Industriellen auf der anderen Seite. An Kontur gewannen diese Konzepte für eine Neugestaltung der NS- Arbeitsverfassung zwischen Herbst 1936, als die mit dem »Vierjahresplan« eingeleitete forcierte Aufrüstung auch eine Neuorientierung der Sozialpolitik und der Grundlagen des Arbeitsrechtes notwendig zu machen schien, und Mitte 1940, als auch hohe Funktionsträger des NS-Regimes glaubten, der »Endsieg« stünde unmittelbar bevor. Die Vision der DAF ziehe auf eine völlige Militarisierung der Arbeit. Die industrienahe Vision lief im Grundsatz auf eine Entstaatlichung der Tarifpolitik hinaus - mit freilich schwachen, von der Betriebsleitung abhängigen Arbeitnehmerausschüssen, die nur mit großem Wohlwollen als betriebsrats- und gewerkschaftschaftsähnliche Vertretungen hätten bezeichnet werden können.
"Volksgemeinschaft statt Klassenkampf" - so und ähnlich suchten die Nationalsozialisten ihre Vorstellungen von einer neuen Arbeits- und Sozialordnung zu umreißen. Zwar wurden - aller NS-Propaganda zum Trotz - die sozialen Gegensätze zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern während des 'Dritten Reiches' keineswegs aufgehoben; indessen gelang es dem NS-Regime erfolgreich, die deutsche Arbeiterschaft so weit zu 'bändigen', daß von dieser keine, den rüstungskonjunkturellen Aufschwung ab 1934 gefährdende oder gar das NS-System destabilisrende 'Unruhe' ausging. Warum dies gelang, welche politischen, rechtlichen, ideologischen und wirtschaftlichen Faktoren dafür verantwortlich waren, soll im Folgenden in groben Zügen - vornehmlich am Beispiel der Eisen und Stahl erzeugenden sowie metallverarbeitenden Industrie des Ruhrreviers - skizziert werden.