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Vergangenheit mutet mitunter höchst gegenwärtig an. Der Blick in angestaubte, schon lange abgelegte Polizeiakten und Gerichtsprotokolle kann über das unmittelbar historische Interesse hinaus lehrreich sein, nämlich zeigen, wie scheinbar zeitlos der Umgang mit politischen Gegnern der jeweiligen Obrigkeit, nicht zu letzt mit vermeintlichen linken "Schreibtischtätern" ist. Auch darüber will die folgende biographische Studie berichten. Im Jahre 1851, wenige Tage vor Herbstbeginn, kam es in Berlin zu einem aufsehenerregenden Prozeß, in dem die Staatsanwaltschaft eine Anklage verlas, die in ihrer Wortwahl merkwürdig ,modern', geradezu aktuell anmutet: Der von mehrwöchiger Untersuchungshaft auch körperlich angeschlagene
Angeklagte habe (so das Resümee der Anklageschrift) nicht nur nicht den "Terrorismus" gegeißelt, wie es sich für jeden braven preußischen Staatsbürger gezieme, oder sich wenigstens distanziert, nein, er habe sich "unumwunden dahin artikulirt'', dass, solange die Linksterroristen "vor nichts zurückbebte[n] und unerschrocken den Vernichtungskrieg gegen alle Feinde der Demokratie" geführt hätten, sie richtig gehandelt, nämlich "die Herrschaft der Demokratie" gegen die alten Mächte gesichert hätten. Der Angeklagte habe die demokratischen Terroristen dann links zu überholen versucht, nämlich diese wegen ihres schließlich doch zögerlichen Handelns, dass sie den "Terrorismus nicht bis zur äußersten Consequenz zu verfolgen die Kraft besessen" hätten, sogar noch gescholten. Nicht genug damit, habe der Angeklagte zur "Nacheiferung" des Terrorismus in deutschen und preußischen Landen aufgefordert, zur "Ueberschreitung der als Schwäche bezeichneten Grenzen, an denen Jene [die ,Terroristen'-R.H.] endlich doch inne gehalten" hätten. Durch eine breite und farbige Schilderung historischer Ereignisse habe der Angeklagte beim preußischen Volk
"Beifall für die terroristische Herrschaft" radikaler "Revolutionsmänner" hervorrufen wollen - allein das sei hochgradig verdammenswert. Dieser erste Blick in eine staatsanwaldiche Anklageschrift wenige Jahre nach der Revolution von 1848 zeigt, daß die Begriffe Terror, Terrorismus und Terroristen keine Erfindungen moderner, spätbürgerlicher Staaten und Öffentlichkeiten sind. Nicht erst seit der Wende ins 21. Jahrhundert war die Obrigkeit mit entsprechenden Verdächtigungen schnell bei der Hand, wenn es darum ging, kritische Stimmen gegen die Allgewalt eines gegenwärtigen Staates mundtot zu machen. Diese Politik und mit ihr der Terrorismusverdacht besitzen eine lange Vorgeschichte.
In demokratischen Gesellschaften ist Courage wohlfeil - obwohl es selbst dann für Wissenschaftler und (andere) Intellektuelle durchaus Mut braucht, kritische Positionen gegen den Mainstream zu formulieren, wenn der Arbeitsmarkt überfüllt ist und Anpassung mit Karriere honoriert wird. In Zeiten der Unfreiheit riskieren couragierte Menschen die ökonomische Existenz und manchmal auch Leib und Leben. Die Zeit der größten Unfreiheit in der deutschen Geschichte waren ohne Zweifel die zwölf Jahre, die das "Tausendjährige Reich" überdauerte. Ich werde mich im Folgenden einer Persönlichkeit zuwenden, deren hohes wissenschaftliches Renommee unbestritten ist, deren politisch-moralische Positionierung zwischen 1933 und 1945 jedoch in einem merkwürdigen Halbdunkel verschwimmt. Es geht um Max Planck, den weltberühmten Physiker, der auch während der NS-Zeit wichtige wissenschaftspolitische Ämter innehatte. Nämlich von 1930 bis 1937 als Präsident der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft (KGW) amtierte und nach 1933 innerhalb der Preußischen Akademie der Wissenschaften seine Funktion als einer der vier beständigen Sekretäre, in die er am 23. März 1912 für die mathematisch-physikalischen Klasse gewählt worden war, beibehielt.
Arbeitsverfassung
(1998)
Die Regeln, nach denen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber als soziale Kontrahenten formieren und ihre Interessen zur Geltung bringen, und ebenso die Modalitäten, nach denen die Arbeitsbeziehungen einem realen oder fiktiven gesamtgesellschaftlichen Interesse zu- und untergeordnet werden, berühren in allen hochindustrialisierten Gesellschaften immer auch den Kern des politischen Gesamtsystems. Zugleich spiegeln die jeweiligen Arbeitsverfassungen das Selbstverständis der herrschenden Eliten wie die allgemein-politischen Konstellationen. Dies gilt nicht zuletzt für die drei deutschen Gesellschaftssysteme, die hier zur Debatte stehen.
Atomisierung, Entmündigung, Zwangsorganisation. Arbeitsrecht und Arbeitsverfassung im Dritten Reich
(2013)
Die Arbeitsverfassung des Dritten Reiches zielte in ihrem Kern auf die "vollkommene Atomisierung der deutschen Arbeiterklasse", so der sozialdemokratische Politikwissenschaftler Franz Leopold Neumann 1942 in seinem berühmten "Behemoth". Und in den Deutschland-Berichten der SOPADE hieß es bereits 1935: "Das Wesen der faschistischen Massenbeherrschung ist Zwangsorganisation auf der einen, Atomisierung auf der anderen Seite." Atomisierung und eine zugleich repressive wie sozialpaternalistische Integration der Arbeitnehmerschaft in eine rassistisch definierte "deutsche Volks- und Leistungsgemeinschaft" - in diese Formel lassen sich auch die Grundintentionen fassen, nach denen das NS-Regime die neue Arbeitsverfassung und ebenso das Arbeitsrecht zu strukturieren versuchte. Was aber heißt dies konkret? Wie erfolgreich waren das Hitler-Regime und die nationalsozialistischen Arbeitsrechtler bei der Verwirklichung dieser Ziele? Zu diskutieren ist in diesem Zusammenhang außerdem, ob (und inwieweit) sich die Arbeitsmarktkonstellationen, (sonstige) Tarifverhältnisse und innerbetriebliche Sozialbeziehungen auf Dauer überhaupt autoritär-zentralistisch regulieren lassen.
Ich werde zunächst einen knappen Überblick über die soziale wie politische Zusammensetzung der Abgeordneten geben. Danach werde ich zwei wichtige Debatten und Beschlüsse ausführlicher skizzieren - und zwar zwei Debatten vom Spätsommer und im Herbst 1848, die einerseits ein Schlaglicht werfen auf das ausgeprägt radikalliberale Selbstverständnis der Preußischen Nationalversammlung und andererseits zugleich bedeutsam sind mit Blick auf das Ende der Berliner und damit der Preußischen Revolution. Am Schluß meines Vortrages werde ich dann auf das Ende der Preußischen Nationalversammlung und mit ihr auch das Ende der Revolution in Preußen zu sprechen kommen.
Berlin
(1998)
»Der Riß, welcher durch alle unsere gesellschaftlichen Verhältnisse geht«, war in Berlin - so konstatierten kritische Zeitgenossen wie der Frühsozialist Ernst Dronke bereits zu Beginn der vierziger Jahre - viel tiefer, die soziale Polarisierung in der preußischen Hauptstadt weit stärker fortgeschritten als in allen anderen deutschen Städten, von Wien vielleicht abgesehen. Berlin war eine »zweifelhafte Schöne«, eine »Braut der Zukunft«, spöttelte ein anderer demokratischer Zeitgenosse, der Schriftsteller Heinrich Bettziech (der unter seinem Pseudonym >Beta< im Revolutionsjahr als Satiriker zu einigem Ruhm gelangen sollte) gleichfalls um 1845: »Ihr Kostüm ist schäbig-gentil, hier und da äußerst kostbar und glänzend, aber wenn sie den Fuß hebt, kann man die zerrissenen Sohlen bemerken, und der feine Strumpf könnte auch besser gestopft seyn.« Berlin, so Bettziech weiter, oszilliere zwischen zwei Polen, nämlich dem »der Vornehmheit und des Staatsglanzes um das Brandenburger und das Potsdamer Thor herum« und seinem Gegenstück: »Nach den vielen entgegengesetzten Thoren hin breitet sich der viel umfangreichere Pol des Proletariats, des Verbrechens und der Armuth aus, durchspickt von Industrie und Dampffabrikation.«
Bevor ich auf die Rolle und das Selbstverständnis der politisch aktiven Berliner Juden und die Frage eingehe, welche Stellung die nichtjüdische Bevölkerung ihren jüdischen Mitbürgern und der >Judenfrage< gegenüber einnahm, sollen die sozialökonomische Stellung der Berliner Juden während der vierziger Jahre sowie die politisch-rechtlichen Restriktionen skizziert werden, unter denen preußische Juden während des Vormärz zu leiden hatten. Danach läßt sich leichter nachvollziehen, warum den Juden in der preußischen Hauptstadt und andernorts nach den europäischen Februar- und Märzrevolutionen gleichsam eine Zentnerlast von der Seele fiel.
»Kapital-Tausch«, »Ressourcen für einander« und »Netzwerke« bzw. »Networking« sind inzwischen zu Schlüsselkategorien der Wissenschafts- und Wissenschaftspolitikgeschichte geworden, auch und gerade für die Zeit des »Dritten Reiches«. Wie jedoch mißt man, ob und in welchem Umfang »Kapital« erfolgreich getauscht, »Ressourcen« zum gegenseitigen Nutzen mobilisiert und Netze erfolgreich ausgeworfen wurden? Der sicherlich aussagekräftigste Indikator ist die Entwicklung der Einnahmen einer Forschungseinrichtung - in unserem Falle der KWG und ihrer Institute.
"Im vorliegenden Beitrag untersucht der Autor Strukturaspekte, die die Lage und das Verhalten der GHH-Arbeiter bedingten. Neben der Entwicklung der Belegschaftsstruktur und Arbeitsbelastung bildet die Untersuchung der verschiedenen mit dem Lohn zusammenhängenden Aspekte einen Schwerpunkt der vorliegenden Ausführungen. Im "Lohn" spiegeln sich die betrieblichen Verhältnisse auf verschiedene Weise wider: Die je spezifischen Entlohnungssysteme sind auf die Struktur des Arbeitsplatzes abgestimmte; an Höhe und Art der Entlohnung entzünden sich die meisten Arbeitskonflikte; die Binnenstruktur der Arbeiterschaft findet in der Differenzierung der Löhne ihren augenscheinlichen Ausdruck und läßt sich über sie vertiefen und verfeinern; betriebliche Lohnpolitik wird von Unternehmensleitungen deshalb zur Sicherung der innerbetrieblichen Hierarchie und Machtverhältnisse eingesetzt; die Höhe der Effektivverdienste ist ferner ausschlaggebend dafür, inwieweit es gelang, neue Arbeitskräfte anzuwerben bzw. alte an das Unternehmen zu binden; anhand von Lohnauseinandersetzungen läßt sich außerdem besonders gut der Frage nachgehen, wie wirkungsvoll der "Vertrauensrat" als 1934 neugeschaffenes Organ der Belegschaft agiert. Die Höhe der Realeinkommen bestimmte schließlich unmittelbar das Lebenshaltungsniveau des einzelnen Arbeiters (und seiner Familie), mittelbar damit auch den Grad seiner Zufriedenheit mit seinen Arbeits- sowie überhaupt den Gesellschaftsverhältnissen. (pmb)" Quelle: http://sowiport.gesis.org/search/id/gesis-solis-00138847/Description
Am 2. Mai 1933 wurden die schon zuvor massiven Angriffen ausgesetzten Gewerkschaften, allen Anbiederungsversuchen zum Trotz, endgültig durch das NS-Regime zerschlagen. Die gewaltsame Auflösung der Gewerkschaften war die entscheidende Voraussetzung für die Gründung der Deutschen Arbeitsfront (DAF). Am 6. Mai 1933 richtete Robert Ley einen Aufruf an die SS, die SA, die Politische Leitung der NSDAP und die NSBO, in dem er ihnen für die „mustergültige Durchführung der Aktion“ gegen die Gewerkschaften dankte und bereits als „Führer der DAF“ Unterzeichnete. Am 10. Mai wurde die neue Organisation auf dem „Ersten Kongreß der Deutschen Arbeitsfront“ förmlich ins Leben gerufen. Hitler, der die Schirmherrschaft übernommen hatte, ernannte Ley offiziell zum Chef der DAF.
Das in seinen quantitativen wie qualitativen Dimensionen bereits von den Zeitgenossen oft unterschätzte Wirtschaftsimperium der "Deutschen Arbeitsfront" (DAF) ist als Untersuchungsgegenstand an den Schnittstellen von Wirtschafts-, Politik- und Sozialgeschichte angesiedelt. Der folgende Beitrag knüpft dabei an die nicht zuletzt von Hans Mommsen aufgeworfene Frage an, in welchem Verhältnis Nationalsozialismus und Modernität bzw. Modernisierung standen. Die gewerkschaftsnahen Genossenschaften und Unternehmen bildeten traditionell bis 1933 zentrale Klammern für den Zusammenhalt der sozialistischen Milieus. Von der DAF im Frühjahr 1933 geraubt und dann zu einem gigantischen Konzern ausgebaut, führt deren Indienstnahme auf ein weiteres Grundproblem der NS-Forschung, das Ausbleiben eines Massenwiderstands gegen die NS-Diktatur, hin, das neben Tim Mason, Detlev Peukert und anderen ebenfalls Hans Mommsen wiederholt diskutiert hat: Warum hat sich gegen die NS-Diktatur kein Massenwiderstand formiert?
Die revolutionären Ereignisse in den europäischen Hauptstädten Anfang 1848 besiegelten das Schicksal der Ancien régimes. Dies gilt mit Einschränkungen bereits für das Vorspiel der europäischen Revolution von 1848/49, den kurzen Schweizer Bürgerkrieg, der als Sonderbundkrieg in die Geschichte einging: Mit dem Einmarsch der Truppen der Schweizer Mehrheitskantone am 24. November 1847 in Luzem, der neben Zürich und Bern dritten Schweizer Hauptstadt, im Krisenjahr politisches Zentrum der separierten sieben konservativ-'jesuitischen' Minderheitskantone, fand der Sonderbundkrieg faktisch sein Ende. Uneingeschränkt gilt dies für den italienischen Auftakt der europäischen Revolution sowie die Februar- und Märzrevolutionen: Der Aufstand in der sizilianischen (Provinz-)Hauptstadt Palermo Mitte Januar und Massendemonstrationen in Neapel Ende Januar 1848 zwangen den König beider Sizilien, Ferdinand II., eine Verfassung zu gewähren und damit vorübergehend den Übergang zu einer konstitutionellen Monarchie zu vollziehen. Nach Kämpfen am 22. und 23. Februar in Paris wurde am 24. Februar der Bürgerkönig Louis Philippe aus der französischen Hauptstadt vertrieben und Frankreich zur Republik erklärt. Die Ereignisse in Wien am 13. und 14. März und die Barrikadenkämpfe vom 18. März in Berlin machten aus den beiden deutschen Hegemonialmächten konstitutionelle Monarchien. Am 15. März begann mit großen Demonstrationen und der Konstituierung eines ,Komités der öffentlichen Sicherheit' in Buda-Pest - friedlich - die erste Phase der ungarischen Revolution. Der Mailändische Aufstand vom 18. bis 22. März und die Revolution in Venedig am 22. März hatten zur Folge, daß ganz Norditalien vorübergehend die Herrschaft der Habsburger abschütteln konnte.
Zweieinhalb Monate waren seit der Märzrevolution vergangen, da wurde am Abend des 30. Mai 1848 ein auf dem Berliner Stadtschloß befestigter Gegenstand zum Objekt allgemeiner Aufmerksamkeit. Es hatte sich nämlich »das Gerücht allgemein verbreitet, daß an der Kuppel des Königl. Schlosses eine Leine und eine Stange deßhalb angebracht worden sei, um von Seiten des Ministeriums bei eintretender Gefahr damit den um Berlin stehenden Truppen ein Signal zum Einmarsch geben zu können«. Bei Nacht, so wurde gemutmaßt, sollte »eine große Laterne und bei Tag eine Fahne aufgesteckt werden«. Eine aufgeregte Menge versammelte sich vor dem Schloß und wählte eine Deputation, welcher zur Aufgabe gemacht wurde, der dubiosen Sache auf den Grund zu gehen. Die Abgesandten »begab(en) sich sogleich in das Schloß, um Nachricht einzuholen«, und wurden dort auch freundlich eingelassen. Um größeren Aufregungen wegen des geheimnisvollen Gegenstands vorzubeugen, stieg »Hr. Hofbaurath Schadow selbst mit den Herren auf die Kuppel«. Oben angelangt konnte der Hofbaurat seine Begleiter von der Harmlosigkeit des in Rede stehenden Gegenstandes überzeugen. Denn die Vorrichtung, die den Anlaß zu den Gerüchten gegeben hatte, war tatsächlich »nichts weiter als ein durchaus nöthiger Blitzableiter und dessen Draht«.
Die rechtlichen Regelungen der Arbeitsbeziehungen während der zwölf Jahre, die das Dritte Reich überdauerte, systematisch auszuleuchten, würde den Rahmen eines Aufsatzes bei weitem sprengen, allein weil der relativ kurze
Zeitraum der NS-Herrschaft von einer ungemeinen politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Dynamik war, die immer auch die rechtlichen Regelungen, in unserem Fall: Formen, Inhalte und Wirkungen der Arbeitsverfassung, erfassen musste. Die folgenden Bemerkungen konzentrieren sich
auf einige zentrale Aspekte des NS-Arbeitsrechts.
Ich werde im folgenden zunächst das Phänomen beschreiben, d.h. der Frage nachgehen: Wie scharf überlappten sich während der Revolutionszeit von 1848/49 die unterschiedlichen politischen Haltungen mit den generationellen Differenzierungslinien? Dabei wird ein Blick auf die zentralen Revolutionsorte (Barrikade, Parlamente, Vereinswesen), auf die wichtigsten Sozialschichten (Bürgertum nebst Kleinbürgertum sowie die heterogenen Unterschichten) und auf die wichtigsten ‘Minderheiten’ (Frauen und Juden) geworfen. Im zweiten Teil wird ein Feld in Augenschein genommen, das nicht nur in der heutigen, spät- oder vielleicht schon ‘postbürgerlichen’ Gesellschaft einen hohen Stellenwert besitzt, sondern diesen in revolutionserschütterten Zeiten immer schon gehabt hat: die Mode, also die Kleidung und die Haartracht im Wandel der Zeitläufte. Dies schließt sowohl das typische Outfit des jungen Revolutionsenthusiasten als auch die gediegene biedermeierlich geprägte Kleidung des kreuzbrav konservativen oder doch mindestens nationalliberalen älteren Bürgers ein. Im letzten, dritten Teil wird ein Drei-Generationen-Modell vorgestellt und das Verhältnis der generationellen Konflikte zu anderen relevanten Differenzierungslinien (Sozialschicht/Klassen, Geschlecht, Konfession usw.) diskutiert.
Da eine Arbeiterklasse als relativ homogene, soziale Großgruppe 1848 noch nicht existiert hat, drängen sich als erstes folgende Fragen auf: Was heißt eigentlich 'soziale Unterschichten'? Wie setzten sie sich zusammen? Welches Bewußtsein, welche Verhaltensmuster herrschten in den unteren Sozialschichten?
Mit Blick auf den Charakter und den Verlauf der Revolution
wäre dann genauer zu untersuchen: Welche Veränderungen lassen sich 1848 hinsichtlich Bewußtsein und Verhaltensdispositionen beobachten? Was läßt sich über das Organisationsverhalten insbesondere der Gesellen und Fabrikarbeiter sagen? Abschließend sollen dann einige Thesen zum Verhältnis von Bürgertum und städtischen Unterschichten formuliert werden. Im folgenden geht es ausschließlich um Großstädte, genauer: um die drei großen Metropolen Mitteleuropas, die zugleich für den Verlauf der europäischen Revolution 1848 am wichtigsten waren - um Berlin, um
Paris sowie um Wien.
Die Strukturen wie die Ressourcenkonstellationen in der Wissenschaftslandschaft 1930 bis 1945 sind wesentlich durch vier Aspekte charakterisiert: (1.) durch den Primat der Kriegsrelevanz, (2.) durch eine institutionelle, vorgeblich polykratische Zersplitterung, der reichsdeutschen Wissenschaftslandschaft - die ihrerseits den Hintergrund für das von der älteren Historiographie aufgestellte Diktum der vermeintlichen Ineffizienz der Forschung während des "Dritten Reiches" abgab - , (3.) durch eine doppelte Ressourcenverschiebung innerhalb des Gesamtkomplexes der Wissenschaften und (4.) durch die Expansion der reichsdeutschen Wissenschaften auf dem Rücken der Wehrmacht ab 1938.
Zwölf Jahre nationalsozialistischer Herrschaft hatten im Gefüge der deutschen Reichsbehörden buchstäblich kaum einen Stein auf dem anderen gelassen: Die Dienstgebäude vieler Reichsministerien in Berlin waren schwer beschädigt und ihre Akten, sofern nicht unter Trümmern begraben oder bei Kriegsende vernichtet, in alle Himmelsrichtungen verstreut. Aber auch im übertragenen Sinne stand am Ende der NS-Herrschaft kaum ein Stein mehr auf dem anderen. Der expandierende Bereich des Autobahnbaus war auf Hitlers Weisung wenige Monate nach der nationalsozialistischen Machteroberung aus dem Verkehrsministerium ausgegliedert worden. Das Reichsfinanzministerium hatte einen beträchtlichen Teil seines Einflusses auf die Haushalte der einzelnen Ressorts verloren, dem Reichsarbeitsministerium waren Zuständigkeiten in der Arbeitsmarkt-, Lohn- und Wohnungsbaupolitik entzogen worden, und das Reichswirtschaftsministerium hatte Schlüsselbereiche wie die Energiepolitik abtreten müssen. Besonders in den Kriegsjahren büßten nahezu alle Reichsministerien erhebliche Kompetenzen ein, und manchen war am Ende der NS-Herrschaft kaum mehr als eine funktionell entkernte Fassade geblieben.
In den 1970er-Jahren endete des bundesdeutschen Wirtschaftswunder. Mit den konjunkturellen - und aus heutiger Sicht vergle1chswe1se harmlosen - Krisen von 1966/67 und 1973/74, mit der Aufkündigung des Bretton-Wood-Abkommens 1971, mit dem Ölpreisschocks von 1973/74 und 1979/80, mit der Billigkonkurrenz der fernöstlichen Tigerstaaten und mit den sich am Horizont bereits abzeichnenden fundamentalen Wandlungen von Wirtschaft und Gesellschaft durch Mikroelektronik und moderne Informationstechnologien, für die sich die Bezeichnung »dritte industrielle Revolution« eingebürgert hat, kündigte sich eine anhaltende industrielle Strukturkrise an, die sich derzeit zu einer Fundamentalkrise des globalen Kapitalismus auswächst. Die fordistische Suggestion eines fortwährend boomenden Kapitalismus ohne echte Krise und ebenso die Hoffnung auf eine dauerhafte Voll- oder gar Überbeschäftigung entpuppten sich als Illusion. Stattdessen wurde nun die »Krise des Fordismus« debattiert - und oft sehr Unterschiedliches darunter gefasst. Spätestens in den 1980er-Jahren machte die Formel vom »Ende des Fordismus« die Runde. »Krise« und »Ende« sind jedoch nur die eine Seite der Medaille. Gleichzeitig blieb die Bundesrepublik Deutschland zumindest die erste Hälfte der 1970er-Jahre aber auch von einer bis dahin ungekannten gesellschaftlichen Aufbruchstimmung und Reformeuphorie gekennzeichnet, die etwa Mitte der 1960er-Jahre eingesetzt hatte. Sie zeigte ebenfalls nachhaltige Wirkungen und wird nicht selten durch die von Zeithistorikern unlängst geprägte, deprimiert-ratlose Formel »Nach dem Boom« verdeckt beziehungsweise verniedlicht.
»Staat« und »Wissenschaft«, die beiden Zentralkategorien des Titels dieses Aufsatzes, scheinen auf den ersten Blick eindeutig. Sie sind es jedoch keineswegs. Bevor auf die Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft (KWG) und ihre Geschichte während des »Dritten Reiches« eingegangen werden kann, soll deshalb zunächst in groben Zügen geklärt werden, was die Begriffe »Staat« und »Wissenschaft« während der NS-Zeit bedeuteten.