TY - JOUR A1 - Rädel, Jonas T1 - Hannah Arendts politische Theorie des Flüchtlings T2 - Berliner Debatte N2 - Wann ein Mensch als Flüchtling gilt, hängt maßgeblich von der juristischen Einordung des Aufnahmestaates ab. Wird vom Aufnahmestaat anerkannt, dass es sich um eine erzwungene Flucht handelt, beispielsweise durch Krieg oder Verfolgung, besitzt der Geflüchtete Anspruch auf Asyl. Wird dagegen festgestellt, dass ein mehr oder weniger freiwilliger Migrationsgrund vorliegt, besitzt der Staat das Recht auf Abweisung. Diese Unterscheidung ist höchst problematisch, da die Aufnahmestaaten politisch entscheiden, welcher Rechtsstatus an welche Person vergeben wird (Benhabib 2009; Krause 2016). Y1 - 2019 UR - https://zeitgeschichte-digital.de/doks/frontdoor/index/index/docId/2147 UR - https://www.zeithistorische-forschungen.de/sites/default/files/medien/material/2018-3/Raedel_2019.pdf VL - 30 IS - 1 SP - 115 EP - 124 ER -